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IACA: Aufgaben gesetzlich fixiert

Nun wurde im Bundesgesetzblatt das Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) als Internationale Organisation veröffentlicht.
Von Redaktion
04. Februar 2011

Das nun vorgelegte Übereinkommen regelt die Gründung und den Betrieb der Akademie, wobei vor allem die Finanzierung und die Funktionen der einzelnen Organe (Versammlung der Vertragsparteien, Gouverneursrat, Beiräte, Dekan) näher erörtert werden. Das Übereinkommen tritt mit 8. 3. 2011 in Kraft. Die European Public Law Organization (EPLO) und das Internationale Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) haben das Übereinkommen bereits ratifiziert.

Österreich hat sich schon seit Langem für die Errichtung einer Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Laxenburg bei Wien engagiert. Um die dafür erforderliche internationale Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren zu erleichtern, wurde in enger Kooperation mit internationalen Organisationen und anderen Staaten vereinbart, die Akademie als internationale Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit zu gründen.
Für das Inkrafttreten des Übereinkommens war die Ratifikation durch drei Staaten oder internationale Organisationen erforderlich. Bereits während der IACA-Gründungskonferenz im September 2010 in der Wiener Hofburg wurde das Übereinkommen zur Errichtung der IACA von 35 UNO-Mitgliedstaaten (siehe Kasten) und der European Public Law Organization unterzeichnet.

Der Zweck der Akademie ist die Förderung von effektiver und effizienter Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung durch:

  • Bereitstellung von Anti-Korruptionsausbildung und professionellem Training

  • Durchführung und Erleichterung von Forschungsarbeit bezüglich aller Aspekte von Korruption;

  • Bereitstellung anderer relevanter Formen von technischer Unterstützung im Kampf gegen Korruption;

  • Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Vernetzung im Kampf gegen Korruption.

Die Tätigkeiten der Akademie unterliegen dem Prinzip der akademischen Freiheit.

35 UNO-Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen zur Errichtung der IACA unterzeichnet:

Österreich, Albanien, Argentinien, Benin, Bolivien, Bulgarien, Kap Verde, Chile, Zypern, Ungarn, Indonesien, Jordanien, Kenia, Libyen, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Mali, Mexiko, Montenegro, Panama, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Senegal, Serbien, Slowenien, Syrien, Mazedonien, Togo, Uganda, Vereinigtes Königreich, Jemen, Sambia

(LexisNexis Rechtsnews, red)

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