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Handelsbestimmungen: Compliance-Verstöße verhindern

Das deutsche IT-Beratungsunternehmen Nielsen+Partner empfiehlt Logistikunternehmen das IT-unterstützte Screening internationaler Sanktionslisten, um Regelverstöße zu vermeiden.
Von Redaktion
19. September 2011

Fünf Jahre nach Einführung neuer EU-Vorschriften zur Sicherheit in der Lieferkette im Zollkodex der Gemeinschaft bestehen immer noch Lücken beim Screening internationaler Sanktionslisten, warnt das Beratungsunternehmen Nielsen+Partner in einer Aussendung.

Gelangen Waren in ein Land, in das die Lieferung verboten ist, drohe sogar die Untersagung des gesamten Gewerbes.

„Viele Logistikfirmen sind auf die zu bewältigende Datenmenge nur unzureichend vorbereitet, obwohl sie gesetzlich zum Screening der Sanktionslisten verpflichtet sind“, erklärt Sven Mathes, Geschäftsführer bei Nielsen+Partner. „Die internationalen Sanktionslisten hängen von politischen Entscheidungen ab und unterliegen deshalb häufigen Änderungen. Zu berücksichtigen sind beispielsweise EU-Verordnungen, US-Boykottlisten und nationale Embargolisten. Da die Anzahl der Datensätze aller international geltenden Sanktionslisten ins Sechsstellige geht, bedeutet das eine enorme Herausforderung für die Compliance-Überwachung.“

Haftungsrisiken für Transportführer

Vor allem transportführende Unternehmen sollten laut der Beratungsfirma schnellstens handeln, da sie im Falle eines Compliance-Verstoßes gegen internationale Handelsbestimmungen selbst dann haften würden, wenn sie eine Warenlieferung ohne Beteiligung am zugrundeliegenden Kaufvertrag abwickeln. „Einer der bekanntesten Vorfälle dieser Art ist die Strafandrohung der US-Behörden gegen den Transportdienstleister DHL, die vom Verlust der Exportprivilegien bis hin zum Gewerbeverbot in den USA reichte“, so Mathes weiter. „Logistikunternehmen sollten sich deshalb mit einer gerichtsfesten Dokumentation der Ergebnisse ihrer Compliance-Prüfungen absichern. Denn die Erfahrung zeigt, dass die Behörden solche Verstöße auch nach mehreren Jahren noch verfolgen.“

Dabei seien internationale Handelsbestimmungen auch für Unternehmen relevant, die nur in Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union Transporte durchführen. „Im Rahmen des Iran-Embargos ist beispielsweise schon ein inländischer Warentransport unzulässig, falls im weiteren Geschäftsverlauf der Iran als Bestimmungsland feststeht. Dies gilt auch für Zwischenstopps in Drittländern, wie der Türkei oder Dubai“, sagt Mathes. „Diese Feinheiten lassen sich nur durch eine Transaktionsprüfung aufdecken, die in Echtzeit laufende Geschäftsprozesse durchleuchtet.“

Vor diesem Hintergrund sei die Integration von Screening-Software in die Unternehmens-IT anzuraten, um die Vollständigkeit der Compliance-Prüfung zu gewährleisten. „Notwendig ist ein Community Screening, bei dem die Stammdaten eines Unternehmens vollständig erfasst werden“, so Mathes. „Insgesamt erfolgversprechend ist ein automatischer Abgleich der Daten aus den CRM-, ERP- und Logistiksystemen mit den veröffentlichten Sanktionslisten.“

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