Hahnenkamm-Fanzone: Compliance-Schulung für Betreiber
08. Januar 2016
Im Zuge des 75. Hahnenkammrennens in Kitzbühel im Jänner 2015 wurde in einem Fernsehbeitrag von einem Kitzbüheler Gastronomen eine Preisabsprache für Glühwein und Bier in der Fanzone von Kitzbühel erwähnt.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren zur wettbewerbsrechtlichen Prüfung von Preisabsprachen ein. Beim Veranstalter des Hahnenkammrennens bzw. dem Betreiber der Fanzone wurden Auskünfte eingeholt.
Nach umfassender Beantwortung und vollständiger Kooperation aller Beteiligten mit der BWB stellte sich heraus, dass die Getränkestände überwiegend von gemeinnützigen Vereinen betrieben wurden. Somit fallen die Betreiber nicht in die Definition der vom Kartellrecht erfassten „Unternehmen“ im Sinne des § 1 Kartellgesetz.
Wie die BWB mitteilt, wird künftig aufgrund einer Vereinbarung des Veranstalters der Fanzone ausdrücklich geregelt, dass die Vergabe von Standplätzen grundsätzlich nur an Firmen und Vereine mit nicht gewinnorientierter Ausrichtung erfolgt.
Die BWB stellte aus diesen Gründen mangels wettbewerbsrechtlicher Bedenken das Ermittlungsverfahren ein. Zudem wird als Präventionsmaßnahme eine Compliance-Schulung mit dem Betreiber der Fanzone stattfinden, um potenziellen kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen durch umfassende Information entgegenzuwirken.
(Quelle: BWB)
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