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EU prüft Übernahme von Musikerkennungs-App Shazam durch Apple

Die Europäische Kommission prüft auf Antrag von Frankreich, Island, Italien, Norwegen, Österreich, Schweden und Spanien die geplante Übernahme der Musikerkennungs-App Shazam durch Apple. Nach Auffassung der Kommission könnte durch die Übernahme eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs im EWR drohen.
Von Redaktion
08. Februar 2018

Shazam mit Sitz im UK entwickelt Anwendungen, mit denen über Smartphones, Tablets und PCs laufende Musik erkannt werden kann.

Die geplante Übernahme von Shazam durch Apple liegt unter den in der EU-Fusionskontrollverordnung festgelegten Umsatz-Schwellenwerten, ab denen Unternehmenszusammenschlüsse aufgrund ihrer EU-weiten Bedeutung bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen. Daher hat Apple das Vorhaben zur aufsichtsrechtlichen Genehmigung in Österreich angemeldet, wo es den nationalen Schwellenwert für die Meldung von Zusammenschlüssen erreicht.

Österreich stellte bei der Kommission daraufhin einen Verweisungsantrag nach Artikel 22 Absatz 1 der EU-Fusionskontrollverordnung. Nach diesem Artikel kann ein Mitgliedstaat die Kommission ersuchen, einen Zusammenschluss zu prüfen, der zwar keine EU-weite Bedeutung hat, aber den Handel innerhalb des Binnenmarkts beeinträchtigt und den Wettbewerb im Hoheitsgebiet des bzw. der antragstellenden Mitgliedstaaten erheblich zu beeinträchtigen droht. Später haben sich Frankreich, Island, Italien, Norwegen, Schweden und Spanien dem Antrag angeschlossen.

Nach Sichtung der Angaben Österreichs und der Länder, die sich dem Verweisungsantrag angeschlossen haben, ist die Kommission vorbehaltlich des Ergebnisses einer umfassenden Prüfung der Auffassung, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum haben könnte. Die Kommission ist ferner zu dem Schluss gekommen, dass sie die am besten geeignete Behörde für die Beurteilung der potenziellen grenzübergreifenden Auswirkungen des Vorhabens ist.

Die Kommission wird nun Apple auffordern, das Vorhaben zur Genehmigung anzumelden.

(Quelle: EU-Kommission)

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