Gestartet: Vollelektronische Billigung von Wertpapierprospekten
08. Januar 2018
Alle Dokumente wie beispielsweise der Antrag auf Billigung, der finale Prospekt oder ein Nachtrag zum Prospekt sind über das elektronische Prospektbilligungsportal der FMA einzureichen. Dazu ist eine einmalige Registrierung des Emittenten bzw. deren Vertreter erforderlich.
Die physische Unterfertigung, der Druck und das Binden des Prospektes sowie der Nachträge sind somit zukünftig ebenso wenig erforderlich wie das persönliche Erscheinen bei der FMA.
Die gebilligten Prospekte sowie gebilligte Nachträge werden von der FMA mit einer Amtssignatur versehen, damit es für Anleger leicht erkennbar ist, ob der Prospekt oder Nachtrag von der FMA auf Verständlichkeit, Kohärenz und Vollständigkeit geprüft wurde.
Eine weitere Erleichterung für die Emittenten stellt die Übermittlung des gebilligten Prospektes sowie der gebilligten Nachträge an die Österreichische Kontrollbank durch die FMA dar. Derzeit ist dies durch die Emittenten selbst zu veranlassen.
(Quelle: FMA)
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