Navigation
Seiteninhalt

Gesetzesänderung: Arbeitnehmerschutz wurde entrümpelt

Mit dem ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz soll der Arbeitnehmerschutz teilweise entbürokratisiert und der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz verbessert werden.
Von Redaktion
02. August 2017

Änderungen im Arbeitsschutzgesetz (ASchG)

-

Entfall der Aufzeichnungspflicht für Beinahe-Unfälle.

-

Festlegung eines allgemeinen Rauchverbots in Arbeitsstätten in Gebäuden ab 1. 5. 2018, wobei aber die Möglichkeit besteht, Raucherräume einzurichten. (§ 16 Abs 1 Z 3 ASchG)

-

Ärzten können bei Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen Befunde auch elektronisch übermitteln. (§ 52a ASchG)

-

Vereinfachungen bei der Ermächtigung von Ärzten zur Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen. (§ 56 ASchG)

-

Entfall des verpflichtenden Verzeichnisses jener Arbeitnehmer, die bestimmte Tätigkeiten durchführen, für die ein Fachkenntnis-Nachweis erforderlich ist (z.B. Sprengarbeiten); relevant ist die Festlegung der Tätigkeiten, für die solche Fachkenntnisse notwendig sind, im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument.

-

Auch die Erstevaluierung von Arbeitsplätzen ist in die Präventionszeit von Sicherheitsfachkräften (§ 77 Z 4a ASchG) und Arbeitsmedizinern (§ 82 Z 4a ASchG) einrechenbar. Bislang waren nur Folgeevaluierungen einzurechnen.

-

Verlängerung des Begehungsintervalls von zwei auf drei Jahre für Arbeitsstätten mit 1 bis 10 Arbeitnehmern, sofern nur Büroarbeitsplätze oder damit vergleichbare Arbeitsplätze eingerichtet sind. (§ 77a Abs 2 ASchG)

Änderungen im Arbeitsinspektionsgesetz (ArbIG)

-

Reduktion der verpflichtenden regionalen Aussprachen der Arbeitsinspektorate mit anderen Organisationen (z.B. Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer) nach § 3 Abs 5 ArbIG.

-

Stellt die Arbeitsinspektion die Übertretung einer Arbeitnehmerschutzvorschrift fest, ist der Arbeitgeber neben einer Beratung auch aufzufordern, innerhalb einer angemessenen Frist den rechtskonformen Zustand herzustellen. Eine Ablichtung dieser Aufforderung ist derzeit an einen breiten Personenkreis zu übersenden. Dieser Verteiler wird nun reduziert: Die Aufforderung ist den Organen der Arbeitnehmerschaft zur Kenntnis zu übermitteln; bestehen solche Organe nicht, ist die Aufforderung den Sicherheitsvertrauenspersonen zu senden, soweit deren Aufgabenbereich berührt ist. Eine Übermittlung an Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner als Berater der Arbeitgeber ist auch weiterhin auf Verlangen zulässig. (§ 9 Abs 1 ArbIG)

Weitere Änderungen

-

Im Arbeitszeitgesetz (AZG) wird die Möglichkeit der Vorschreibung verlängerter Ruhepausen durch das Arbeitsinspektorat gestrichen (§ 11 Abs 6 AZG). Außerdem wird die Frist zur Meldung von Tätigkeiten in außergewöhnlichen Fällen über die Arbeitszeithöchstgrenzen hinaus verlängert, damit zuvor die dringendsten Arbeiten vorgenommen werden können. Die Tätigkeiten sind dem Arbeitsinspektorat nun längstens binnen 10 Tagen nach Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen (bisher: binnen 4 Tagen; § 20 Abs 2 AZG).

-

Im Arbeitsruhegesetz (ARG) entfallen zahlreiche Meldepflichten.

-

Im Mutterschutzgesetz (MSchG) wird das Verfahren für die vorzeitige Freistellung schwangerer Arbeitnehmerinnen von der Arbeit vereinfacht („vorzeitiger Mutterschutz“), indem ab 1. 1. 2018 auch Fachärzte das erforderliche Freistellungszeugnis ausstellen können (bislang nur Arbeitsinspektionsarzt bzw Amtsarzt; § 3 Abs 3 MSchG).

Die Maßnahmen sind grundsätzlich (sofern nicht anders angegeben) mit 1. 8. 2017 in Kraft getreten.

Autoren

{"uuid":"7b2a8f0b73bf4827ae0d2001cbf98b59","username":"-Redaktion@autorenprofil.at","firstname":" ","lastname":"Redaktion","emailAddress":"-Redaktion@autorenprofil.at","created":"2020-07-28T16:06:44.777Z","edited":"2023-12-05T08:43:48.584Z","fullname":" Redaktion","salutation":"","pretitle":"","posttitle":"","companyname":"","companylink":"http://compliance.lexisnexis.at/Insider/unternehmen/Sonstige/LexisNexisOesterreich.html","premium":false,"website":"www.lexisnexis.at","vita":"Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu unterstützen. Bitte lassen Sie uns jederzeit Ihr wertvolles Feedback zukommen.","linkedin":"https://www.linkedin.com/company/lexisnexis-%C3%B6sterreich/","facebook":"https://www.facebook.com/LexisNexisAT","jet_abo":"","open":true,"opencompany":"LexisNexis Österreich","openemail":"kundenservice@lexisnexis.at","profilephoto":{"uuid":"46037a30930a4f62b6bd4469943497d2","path":"/782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg","fields":{"name":"782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg","description":"LexisNexis Österreich"}},"path":"https://www.compliance-praxis.at/Insider/Menschen/Person.html?pid=7b2a8f0b73bf4827ae0d2001cbf98b59"}
782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...

{"name":"Gesetzesänderung: Arbeitnehmerschutz wurde entrümpelt","contenttype":"text/html","templateName":"content-page","headmeta":"<meta charset=\"utf-8\">\n<meta http-equiv=\"X-UA-Compatible\" content=\"IE=edge\">\n<meta name=\"viewport\" content=\"width=device-width, initial-scale=1\">\n\n\n\n\n\n <title>Gesetzesänderung: Arbeitnehmerschutz wurde entrümpelt</title>\n \n\n <meta name=\"description\" content=\"Mit dem ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz soll der Arbeitnehmerschutz teilweise entbürokratisiert und der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz verbessert werden.\"/>\n\n <meta property=\"og:image\" content=\"/Themen/Aktuelles_Meinung/Archiv/Paragrafenwuerfel.jpg\"/>\n <meta property=\"og:image:height\" content=\"566\"/>\n <meta property=\"og:image:width\" content=\"848\"/>\n <meta property=\"og:site_name\" content=\"CompliancePraxis\"/>\n <meta property=\"og:url\" content=\"/Themen/Aktuelles_Meinung/Archiv/Gesetzesaenderung-_Arbeitnehmerschutz_wurde_entruempelt.html\"/>\n <meta property=\"og:type\" content=\"website\"/>\n <meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\">\n <meta property=\"og:description\" content=\"Mit dem ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz soll der Arbeitnehmerschutz teilweise entbürokratisiert und der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz verbessert werden.\"/>\n","title":"Gesetzesänderung: Arbeitnehmerschutz wurde entrümpelt","teaser":"Mit dem ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz soll der Arbeitnehmerschutz teilweise entbürokratisiert und der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz verbessert werden.","pagecontent":"<h2>Änderungen im Arbeitsschutzgesetz (ASchG)</h2> \n<p> \n <div class=\"table-responsive\"> \n <table class=\"table\"> \n <tbody> \n <tr> \n <th xhtml:width=\"7\" scope=\"row\"> <p> - </p></th> \n <td> <p> <b>Entfall</b> der <b>Aufzeichnungspflicht für Beinahe-Unfälle</b>. </p></td> \n </tr> \n <tr> \n <th xhtml:width=\"7\" scope=\"row\"> <p> - </p></th> \n <td> <p> Festlegung eines <b>allgemeinen Rauchverbots in Arbeitsstätten in Gebäuden ab 1. 5. 2018</b>, wobei aber die Möglichkeit besteht, <b>Raucherräume</b> einzurichten. (§ 16 Abs 1 Z 3 ASchG) </p></td> \n </tr> \n <tr> \n <th xhtml:width=\"7\" scope=\"row\"> <p> - </p></th> \n <td> <p> Ärzten können bei Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen <b>Befunde auch elektronisch übermitteln</b>. (§ 52a ASchG) </p></td> \n </tr> \n <tr> \n <th xhtml:width=\"7\" scope=\"row\"> <p> - </p></th> \n <td> <p> Vereinfachungen bei der Ermächtigung von Ärzten zur Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen. (§ 56 ASchG) </p></td> \n </tr> \n <tr> \n <th xhtml:width=\"7\" scope=\"row\"> <p> - </p></th> \n <td> <p> <b>Entfall</b> des verpflichtenden <b>Verzeichnisses</b> jener Arbeitnehmer, die bestimmte Tätigkeiten durchführen, für die ein <b>Fachkenntnis-Nachweis</b> erforderlich ist (z.B. Sprengarbeiten); relevant ist die Festlegung der Tätigkeiten, für die solche Fachkenntnisse notwendig sind, im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument. </p></td> \n </tr> \n <tr> \n <th xhtml:width=\"7\" scope=\"row\"> <p> - </p></th> \n <td> <p> Auch die <b>Erstevaluierung</b> von Arbeitsplätzen ist in die <b>Präventionszeit</b> von Sicherheitsfachkräften (§ 77 Z 4a ASchG) und Arbeitsmedizinern (§ 82 Z 4a ASchG) einrechenbar. Bislang waren nur Folgeevaluierungen einzurechnen. </p></td> \n </tr> \n <tr> \n <th xhtml:width=\"7\" scope=\"row\"> <p> - </p></th> \n <td> <p> <b>Verlängerung des Begehungsintervalls</b> von zwei auf drei Jahre für Arbeitsstätten mit 1 bis 10 Arbeitnehmern, sofern nur <b>Büroarbeitsplätze</b> oder damit vergleichbare Arbeitsplätze eingerichtet sind. (§ 77a Abs 2 ASchG) </p></td> \n </tr> \n </tbody> \n </table> \n </div> </p> \n<h2>Änderungen im Arbeitsinspektionsgesetz (ArbIG)</h2> \n<p> \n <div class=\"table-responsive\"> \n <table class=\"table\"> \n <tbody> \n <tr> \n <th scope=\"row\"> <p> - </p></th> \n <td> <p> Reduktion der verpflichtenden regionalen Aussprachen der Arbeitsinspektorate mit anderen Organisationen (z.B. Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer) nach § 3 Abs 5 ArbIG. </p></td> \n </tr> \n <tr> \n <th scope=\"row\"> <p> - </p></th> \n <td> <p> Stellt die Arbeitsinspektion die Übertretung einer Arbeitnehmerschutzvorschrift fest, ist der Arbeitgeber neben einer Beratung auch <b>aufzufordern</b>, innerhalb einer angemessenen Frist den rechtskonformen <b>Zustand herzustellen</b>. Eine Ablichtung dieser Aufforderung ist derzeit an einen breiten Personenkreis zu übersenden. Dieser <b>Verteiler</b> wird nun <b>reduziert</b>: Die Aufforderung ist den Organen der Arbeitnehmerschaft zur Kenntnis zu übermitteln; bestehen solche Organe nicht, ist die Aufforderung den Sicherheitsvertrauenspersonen zu senden, soweit deren Aufgabenbereich berührt ist. Eine Übermittlung an Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner als Berater der Arbeitgeber ist auch weiterhin auf Verlangen zulässig. (§ 9 Abs 1 ArbIG) </p></td> \n </tr> \n </tbody> \n </table> \n </div> </p> \n<h2>Weitere Änderungen</h2> \n<p> \n <div class=\"table-responsive\"> \n <table class=\"table\"> \n <tbody> \n <tr> \n <td> <p> - </p></td> \n <td> <p> Im Arbeitszeitgesetz (<b>AZG</b>) wird die Möglichkeit der Vorschreibung <b>verlängerter Ruhepausen</b> durch das Arbeitsinspektorat <b>gestrichen</b> (§ 11 Abs 6 AZG). Außerdem wird die Frist zur <b>Meldung von Tätigkeiten in außergewöhnlichen Fällen</b> über die Arbeitszeithöchstgrenzen hinaus <b>verlängert</b>, damit zuvor die dringendsten Arbeiten vorgenommen werden können. Die Tätigkeiten sind dem Arbeitsinspektorat nun längstens binnen <b>10 Tagen</b> nach Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen (bisher: binnen 4 Tagen; § 20 Abs 2 AZG). </p></td> \n </tr> \n <tr> \n <td> <p> - </p></td> \n <td> <p> Im Arbeitsruhegesetz (<b>ARG) entfallen</b> zahlreiche <b>Meldepflichten</b>. </p></td> \n </tr> \n <tr> \n <td> <p> - </p></td> \n <td> <p> Im Mutterschutzgesetz (<b>MSchG</b>) wird das Verfahren für die <b>vorzeitige Freistellung</b> schwangerer Arbeitnehmerinnen von der Arbeit vereinfacht („vorzeitiger Mutterschutz“), indem ab 1. 1. 2018 auch <b>Fachärzte</b> das erforderliche Freistellungszeugnis ausstellen können (bislang nur Arbeitsinspektionsarzt bzw Amtsarzt; § 3 Abs 3 MSchG). </p></td> \n </tr> \n </tbody> \n </table> \n </div> </p> \n<p> Die Maßnahmen sind grundsätzlich (sofern nicht anders angegeben) mit <b>1. 8. 2017</b> in Kraft getreten. </p>","sidecolumn":null,"storiesmain":null,"storiesoverview":null,"headerimage":"","headertitle":"<h1 class=\"contentheader \">Gesetzesänderung: Arbeitnehmerschutz wurde entrümpelt</h1>","stoerercontainer":null,"stoerercontainer2":null,"stoererwerbebanner":"","insiderheads":null,"overviewunternehmenimage":null,"overviewunternehmentitle":null,"buttonviewall1":null,"buttonviewall2":null,"superelement":null,"topstory":null,"netzwerkpartnerlogoleiste":"","metadata":"<div class=\"info\"><eval>>partials/themes-startpage/newsauthors data=(renderNewsAuthors \"26\" userinfo)</eval>\n<br>02. August 2017</div>","footnotes":"<div class=\"footnote v-spacer footnote-editor-preview d-none\"></div>\n","eventsmain":null,"eventsoverview":null,"eventsoverviewjson":null,"event":"","eventdates":"000-000","footer":"<footer class=\"d-flex flex-column flex-xl-row\">\n\t<span class=\"sr-only\">Footer</span>\n\t<ul class=\"nav footer-nav flex-row pb-4 pb-xl-0 w-100\" id=\"footernavigation\" role=\"navigation\">\n\t\t\t\t\t\t\t</ul>\n\t<div class=\"copyright flex-md-shrink-1 text-left text-md-right\">\n\t\t\t\t<img src=\"/static/compliance_praxis/files/images/LexisNexis.png\" alt=\"LexisNexis\">\n\t\t<p></p>\t</div>\n</footer>\n","footerglobal":"<eval>{cpConfigLoader \"global\" \"footer\"}</eval>","footerjson":null,"onetrust":null,"ogimagefallback":null,"ogimagefallbackheight":null,"ogimagefallbackwidth":null,"cpcouponlist":null,"taggedthemes":["Arbeits- & Sozialrecht","Code of Conduct","Compliance Officer","Compliance Organisation","Richtlinien"],"taggedcategories":["Aktuelles & Meinung"],"taggedorganizers":[],"taggedexhibitors":[],"taggedlecturers":[],"taggedmoderators":[],"taggedparticipants":[],"taggedauthors":["26"],"taggedmagazine":[],"taggedmagazinepage":"","taggedadvertorial":[],"taggingcontainer":null,"authorsdetails":"<div><eval>>partials/content-page/authorsdetails</eval></div>","participantsdetails":null,"contactsdetails":null,"portalapp":"cpshop,cprelatedarticles,","sidecolumninsider":null,"sidecolumnthemen":null,"sidecolumnevents":null,"sidecolumnglobal":"\t<eval>{cpConfigLoader \"stoerer\" \"sidecolumnthemen\"}</eval>\n\t\t\t\t\t\t<eval>> partials/applications/cprelatedarticles applicationtag=\"cprelatedarticles\"</eval>\n\t\t\t","sidecolumntop":"<div class=\"row\"></div>","sidecolumnbottom":"<div class=\"row\"></div>","premium":null,"oecov":null,"textimage":null,"upcompanytaggedevents":null,"upcompanyadvertorialarticles":null,"personprofile":null,"cms_id":4388,"usermodule":null,"cpuseraccount":null,"meshroles":["anonymous"],"taggingusers":null,"magentoshopapp":"\n"}