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Gemischter Wortsalat

Zum Faschingshöhepunkt erlaube ich mir, keine aufregende neue Rechtsprechung zu servieren, sondern ein ganz alltägliches Standardgericht aus der Gerichteküche – aber was wäre ein Schnitzel ohne Salat bzw ein Urteil ohne Sätze?
Von Mag. Barbara Tuma
07. März 2011

Für den Sprachgourmet jedenfalls ist der Wortsalat bei so manchem Urteil wirklich ein Hochgenuss: fein gewürzt mit vielen Zitaten und gut durchmischt. Und wie bei den Kreationen aus der Haubenküche muss es auch gar keine große Menge sein – schon ein Bissen eines kulinarischen Meisterwerks kann ein Feuerwerk auf der Zunge auslösen und ein Satz einer höchstgerichtlichen Entscheidung reicht oft schon für einen Wirbelsturm im Hirn des Lesers.

In diesem Sinne: Genießen Sie mit mir einen Satz aus einer strafrechtlichen Entscheidung. Guten Appetit!

„Weshalb nämlich die bloß behauptete auf die Erwirkung belastender Aussagen gegen den Beschuldigten gerichtete Ausübung rechtswidrigen Drucks auf Zeugen per se – ohne dass (was im Antrag nicht geltend gemacht wurde) derartige Beweisergebnisse tatsächlich herbeigeführt oder im Strafverfahren verwertet worden wären (vgl zur Relevanz der Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise – selbst im Fall einer Verletzung des „nemo tenetur“-Grundsatzes – für die auf das gesamte Strafverfahren bezogene Fairnessprüfung: EGMR 12. Juli 1988, Schenk gegen die Schweiz, ÖJZ 1989/1 [MRK]; 12. Mai 2000, Khan gegen das Vereinigte Königreich, ÖJZ 2001/21 [MRK[; 5. November 2002, Allan gegen das Vereinigte Königreich, ÖJZ 2004/7 [MRK]; 11. Juli 2006, Jalloh gegen Deutschland, EuGRZ 2007, 150 ff; 30. Juni 2008, Gäfgen gegen Deutschland, EuGRZ 2008, 466 ff aber auch Große Kammer, 1.  Juni 2010, Nr 22978/05, Z 187; Gaede, Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art 6 EMRK [2007], 322; Frowein/Peukert, EMRK-Kommentar³ Art 6 Rz 134; Grabenwarter aaO § 24 Rz 63) – bereits eine Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren nach Art 6 Abs 1 MRK (im Sinn einer –- etwa im Fall der Ausübung behördlichen Zwangs zur Herausgabe selbstbelastender Beweismittel durch die weigerungsbedingte Sanktionsverhängung vermittelten [vgl EGMR 25. Februar 1993, Funke gegen Frankreich, ÖJZ 1993/33 {MRK}] - effektiven Beeinträchtigung der Rechtssphäre des Grundrechtsträgers [vgl auch EBRV 25 BlgNR 22. GP 141 zu § 106 StPO: „… Handlung …, durch welche sich der Einspruchswerber unmittelbar in einem subjektiven Recht verletzt erachtet“]) bewirken soll, erklärt der Erneuerungswerber nicht.“ (15 Os 127/09d)

Autoren

Barbara Tuma

Mag. Barbara Tuma

Mag. Barbara Tuma ist seit mehr als dreißig Jahren als juristische Fachredakteurin in der LexisNexis-Redaktion tätig. Bei ihrer Arbeit erhält sie – in allen Rechtsbereichen – Einblick in die neuest...