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Geldwäschebekämpfung: Strengere Regeln aus Brüssel

Die EU-Kommission will die bestehenden Vorschriften für Geldwäsche und Geldtransfers verschärfen. Die Bedrohungen durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nehme ständig neue Formen an und mache deshalb eine regelmäßige Aktualisierung des Regelwerks nötig, heißt es aus Brüssel.
Von Redaktion
11. Februar 2013

Das Paket umfasst eine Richtlinie, den den Missbrauch des Finanzsystems für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern soll sowie eine Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers zur Gewährleistung einer „ordnungsgemäßen Rückverfolgbarkeit“. Die beiden Punkte ergänzen andere bereits getroffene oder geplante Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung von Kriminalität, Korruption und Steuerflucht. Beide Vorschläge tragen den jüngsten Empfehlungen des internationalen Gremiums zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Financial Action Task Force (FATF), Rechnung und sehen insbesondere einen zielgenaueren risikoorientierten Ansatz vor.

Die neue Richtlinie bringt mehrere Änderungen:

  • Mehr Klarheit und Kohärenz der Vorschriften in den Mitgliedstaaten durch die Schaffung eines eindeutigen Mechanismus für die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten. Zudem müssen die Unternehmen Aufzeichnungen über die Identität der Personen führen, die effektiv hinter dem Unternehmen stehen;

  • Klarere und transparentere Sorgfaltspflichten, damit angemessene Kontrollen und Verfahren gegeben sind, die es ermöglichen, die Kunden besser zu kennen und die Art ihrer Tätigkeit besser zu verstehen. In diesem Zusammenhang muss vermieden werden, dass vereinfachte Verfahren als Befreiung von der Sorgfaltspflicht missverstanden werden;

  • Ausweitung der Bestimmungen über politisch exponierte Personen (d. h. Personen, bei denen die Risiken aufgrund ihres politischen Amtes möglicherweise erhöht sind); hierunter fallen (zusätzlich zu politisch exponierten Personen aus dem Ausland) nun auch politisch exponierte Personen aus der EU (d. h. Personen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat) sowie Personen, die in internationalen Organisationen arbeiten. Dazu gehören u. a. Staats- und Regierungschefs, Regierungs- und Parlamentsmitglieder und Richter von obersten Gerichtshöfe;

  • Ausweiterung des Geltungsbereichs auf neue Bedrohungen und Schwachstellen, u. a. durch die Erfassung des Glücksspielsektors (bisher nur Spielbanken) und den expliziten Verweis auf Steuerkriminalität;

  • Förderung hoher Standards bei der Bekämpfung von Geldwäsche durch die im Vergleich zu den Vorgaben der FATF striktere Erfassung aller Personen, die gewerblich mit Gütern handeln oder Dienstleistungen gegen Barzahlung erbringen, ab einem Schwellenwert von 7.500 Euro, nachdem verschiedene Interessenträger darauf hingewiesen haben, dass der aktuelle Schwellenwert von 15.000 Euro nicht ausreiche. Diese Personen fallen künftig unter die Richtlinie und müssen somit auch die Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht, die Führung von Aufzeichnungen, interne Kontrollen und die Meldung verdächtiger Transaktionen erfüllen. Es bleibt den Mitgliedstaaten unbelassen, über die in der Richtlinie vorgesehene Mindestharmonisierung hinaus einen noch niedrigeren Schwellenwert anzusetzen;

  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen zentralen Meldestellen, deren Aufgabe es ist, Verdachtsmeldungen über Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entgegenzunehmen, zu analysieren und an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

Die beiden Vorschläge sehen eine Stärkung der Sanktionsbefugnisse der zuständigen Behörden vor und führen zu diesem Zweck u. a. einen Satz prinzipiengestützter Mindestregeln ein, um Verwaltungssanktionen zu verschärfen, und enthalten die Anforderung, Maßnahmen in grenzübergreifenden Fällen zu koordinieren.

(Quelle: EU-Kommission)

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