Geldwäsche: Ist der vortatbasierte Ermittlungsansatz noch aktuell?
Von Dr. Elena Scherschneva
04. März 2019 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2019, S. 15
04. März 2019 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2019, S. 15
Die österreichische Justiz hält seit Jahren daran fest, dass ein Anfangsverdacht bei Geldwäsche nur besteht, wenn eine konkrete Vortat nachgewiesen werden kann. Dieser Ansatz ist für die Praxis kontraproduktiv und führt Verdachtsmeldungen von Meldepflichtigen ad absurdum. Eine mögliche Lösung wäre der handlungsbasierte Ermittlungsansatz in Geldwäsche-Verdachtsfällen. Anfangsverdacht vs Vortat Die vergleichsweise geringe Verurteilungszahl ist darauf zurückzuführen, dass in den meisten gemeldet...
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