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Geldwäsche: Ist der vortatbasierte Ermittlungsansatz noch aktuell?

Der Finanzsektor investiert jährlich Millionen in Systeme zur Geldwäschebekämpfung und hat letzthin durchschnittlich etwa 2.000 Verdachtsmeldungen pro Jahr erstattet. Dieser Zahl stehen jedoch nur rund 60 einschlägige Verurteilungen gegenüber. Auch die FATF bemängelt die geringe Zahl von Geldwäscheermittlungen und -verurteilungen in Österreich. Man muss sich fragen: Ist die Geldwäschebekämpfung hierzulande effektiv oder ist ein Umdenken erforderlich?
Von Dr. Elena Scherschneva
04. März 2019 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2019, S. 15
Die österreichische Justiz hält seit Jahren daran fest, dass ein Anfangsverdacht bei Geldwäsche nur besteht, wenn eine konkrete Vortat nachgewiesen werden kann. Dieser Ansatz ist für die Praxis kontraproduktiv und führt Verdachtsmeldungen von Meldepflichtigen ad absurdum. Eine mögliche Lösung wäre der handlungsbasierte Ermittlungsansatz in Geldwäsche-Verdachtsfällen. Anfangsverdacht vs Vortat Die vergleichsweise geringe Verurteilungszahl ist darauf zurückzuführen, dass in den meisten gemeldet...

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