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Fusionskontrolle: Kommission setzt Prüfung der Orange-Jazztel-Fusion fort

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die geplante Übernahme von Jazztel durch Orange nicht an die spanische Wettbewerbsbehörde zur Prüfung nach spanischem Wettbewerbsrecht zu verweisen.
Von Redaktion
29. Januar 2015

Der in 30 Ländern operierende Mobilanbieter Orange meldete die geplante Übernahme der alleinigen Kontrolle über die spanische Jazztel am 16. Oktober 2014 bei der Kommission zur Genehmigung an.

Am 5. November 2014 stellte die spanische Wettbewerbsbehörde dann einen Verweisungsantrag nach der EU-Fusionskontrollverordnung. Nach dieser Bestimmung kann ein Mitgliedstaat beantragen, dass ein gesamter Fall oder ein Teil davon zur Prüfung an ihn verwiesen wird, sofern die Auswirkungen auf den Wettbewerb nur nationale oder lokale Märkte betreffen.

Die Kommission lehnte den Antrag ab. Sie vertritt die Auffassung, dass sie besser für die Untersuchung dieses Falles geeignet ist, da sie aufgrund ihrer großen Erfahrung mit Fusionskontrollsachen in diesem Wirtschaftszweig besser geeignet ist, den Fall zu prüfen und die einheitliche Anwendung der Fusionskontrollvorschriften in der Festnetz- und der Mobilfunkbranche im EWR zu gewährleisten.

Nun muss Brüssel bis zum 30. April 2015 abschließend feststellen, ob die geplante Übernahme den wirksamen Wettbewerb im EWR erheblich beeinträchtigen würde.

Die Prüfung wird jedoch in enger Zusammenarbeit mit der spanischen Wettbewerbsbehörde durchgeführt werden, wie die Kommission mitteilt.

(Quelle: EU-Kommission)

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