Fusion von Thalia und Mayerscher Buchhandlung genehmigt
12. Mai 2019
Das Bundeskartellamt hat für die Prüfung der Fusion, die innerhalb der einmonatigen sogenannten ersten Phase abgeschlossen werden konnte, 85 regionale Buchhandelsmärkte genauer untersucht. Darüber hinaus wurden weitere betroffene Märkte – wie z.B. der Handel mit E-Books und mit E-Book-Readern – geprüft. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die gemeinsamen Marktanteile der Beteiligten in einigen regionalen Märkten zwar hoch sind, dennoch aber durch den Zusammenschluss keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs zu erwarten ist.
Buchpreisbindung verhindert Preiswettbewerb
Wie das Bundeskartellamt in der Fusionsfreigabe ausführt, hat der Wettbewerbsdruck aus dem Online-Handel in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Außerdem führt die Buchpreisbindung in Deutschland dazu, dass die meisten Bücher überall zum gleichen Preis verkauft werden müssen. Daher können die Beteiligten mögliche, aus ihrer Größe resultierende Vorteile nicht im Rahmen eines Preiswettbewerbs gegenüber kleineren Händlern und zulasten der Verbraucher ausnutzen.
Darüber hinaus sind die Zusammenschlussbeteiligten auch nach der Fusion weiterhin einem gewissen Wettbewerbsdruck durch den Buchhandel in sonstigen Verkaufsstellen, wie Supermärkten, Tankstellen und Drogeriemärkten sowie dem Direktvertrieb durch die Verlage ausgesetzt, die nicht Teil des betrachteten kartellrechtlichen Marktes sind.
Alternativen auf dem Beschaffungsmarkt vorhanden
Auf den Beschaffungsmärkten erlangen die Zusammenschlussbeteiligten nach den Erhebungen des Bundeskartellamts eine durchaus herausgehobene Marktstellung. Dennoch stehen den Verlagen und Großhändlern hinreichende Absatzalternativen in Form von anderen stationären und Internet-Sortimentsbuchhändlern, sonstigen Verkaufsstellen und dem Direktvertrieb zur Verfügung.
Einige Verlage haben die Sorge geäußert, dass die Unternehmen künftig über eine große Einkaufsmacht verfügen und daher auch Konditionenverbesserungen fordern könnten. Das Bundeskartellamt wird dies im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sogenannten Anzapfverbot beobachten.
Die von der Fusion betroffenen weiteren Märkte waren wettbewerblich unproblematisch. Die Bereiche der E-Books und der E-Book-Lesegeräte („Reader“) sind insbesondere durch den intensiven Wettbewerb von Amazon geprägt. Thalia ist an der bekannten E-Book-Plattform „Tolino“ beteiligt, die durchaus erfolgreich am Markt tätig ist und zu dem Marktführer Amazon Kindle aufschließen konnte. Die Zusammenschlussbeteiligten kommen hier jedoch nicht auf wettbewerblich bedenkliche gemeinsame Marktanteile.
(Quelle: Bundeskartellamt)
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