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Fusion von Kranfirmen unter Auflagen genehmigt

Die Europäische Kommission hat die Übernahme des Kran- und Containerumschlaggeschäfts der US-amerikanischen Terex durch die finnische Konecranes unter Auflagen genehmigt.
Von Redaktion
09. August 2016

Konecranes ist ein weltweiter Lieferant von Hebezeugen mit Sitz in Finnland. Der US-amerikanische Geschäftsbereich Material Handling & Port Solutions (MHPS) von Terex liefert Industriekrane, Krankomponenten, Krandienstleistungen und Containerumschlagausrüstung. Die geplante Übernahme würde die Unternehmen Konecranes und Terex MHPS zusammenführen und somit den weltweit führenden Anbieter von Hebezeugen, Industriekranen und Umschlaglösungen schaffen.

Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab, dass die ursprünglich geplante Übernahme zu erheblichen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten von Konecranes und Terex im Bereich der Lieferung elektrischer Ketten- und Seilzüge führen würde, die für den Kranbau benötigt werden, sowie im Bereich Standardkrane und Containerumschlagausrüstung.

Die Untersuchung ergab außerdem, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb auf den Märkten für elektrische Ketten- und Seilzüge im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), insbesondere in Deutschland und Frankreich, erheblich hätte behindern können.

So wäre als einziger anderer großer alternativer Anbieter im EWR Abus verblieben. Darüber hinaus befürchteten Verbraucher Preiserhöhungen für elektrische Ketten- und Seilzüge im EWR, insbesondere in Deutschland und Frankreich.

Verpflichtungsangebote

Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, bot Konecranes den Verkauf der gesamten weltweiten Geschäftstätigkeit von Stahl im Bereich Hebezeuge, Krane und sonstige Umschlagsmaterialien, einschließlich der einschlägigen Produktionsanlagen in Deutschland, an.

Mit dieser Veräußerung wird die Überschneidung in Deutschland insgesamt und mehr als die Hälfte der Überschneidung in Frankreich sowohl in Bezug auf elektrische Ketten- als auch in Bezug auf Seilzüge beseitigt. Auf EWR-Ebene beseitigt die Veräußerung die Überschneidungen im Bereich Seilzüge vollständig und verringert die Überschneidung im Bereich elektrische Kettenzüge um die Hälfte.

Konecranes und Terex dürfen überdies diese Veräußerungen erst zum Abschluss bringen, wenn die Kommission den oder die Käufer der zum Verkauf angebotenen Vermögenswerte gebilligt hat.

Infolge der Verpflichtungsangebote von Konecranes würde die Intensität des Wettbewerbs auf den Märkten für elektrische Ketten- und Seilzüge auf europäischer und nationaler Ebene gewahrt werden.

In der durch die Verpflichtungszusagen geänderten Form keinen gibt der geplante Zusammenschluss für die Kommission keinen Anlass mehr zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken.

(Quelle: EU-Kommission)

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