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Fusion auf polnischem Öl- und Gasmarkt: EU-Kommission prüft

Die Europäische Kommission unterzieht die von PKN Orlen geplante Übernahme von Lotos einer eingehenden Prüfung nach der EU-Fusionskontrollverordnung. Die Fusion könnte den Wettbewerb auf dem Brennstoffmarkt in Polen und einigen Nachbarländern führen.
Von Redaktion
12. August 2019

Bei PKN Orlen und Grupa Lotos („Lotos“) handelt es sich um zwei große integrierte polnische Öl- und Gasunternehmen. Beide Unternehmen sind vor allem in Polen, wo sie Eigentümer der beiden einzigen bestehenden Raffinerien sind, aber auch in mehreren mittel- und osteuropäischen Ländern sowie im Baltikum tätig.

Beide Unternehmen verfügen über eine breite Produktpalette und stehen auf allen Ebenen der Lieferkette in Konkurrenz zueinander, unter anderem

  • bei der Belieferung der Großhandelsmärkte mit Brennstoffen wie für Diesel, Benzin, oder Kerosin;

  • dem Einzelhandel mit Brennstoffen wie Kraftstoffen und Kerosin (Flugzeug-Betankung);

  • auf den verwandten Märkten für Nebenprodukte der Raffination (wie Bitumen und Schmierstoffe) und bei einschlägigen Service-Leistungen wie obligatorische Vorratshaltung.

Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission

Gegenwärtig hat die Kommission Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf mehreren Märkten, auf denen das entstehende Unternehmen tätig wäre, beeinträchtigen würde. In diesem Verfahrensstadium hat die Kommission Bedenken, dass das angemeldete Vorhaben zu weniger Auswahl und höheren Preisen für andere Unternehmen und die Verbraucher auf einer Reihe von Märkten, darunter der Tankstellen-Markt und der Kerosinmarkt, führen würde.

PKN Orlen und Lotos verfügen darüber hinaus auf den vor- und nachgelagerten Brennstoff-Märkten über so große Mengen, dass das fusionierte Unternehmen nach Auffassung der Kommission in der Lage und versucht wäre, die Belieferung von Konkurrenten auf nachgelagerten Märkten einzustellen und sie somit vom Markt zu verdrängen.

Die Kommission wird die Auswirkungen des Vorhabens nun eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich die wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestätigen.

Das Vorhaben wurde am 3. Juli 2019 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 13. Dezember 2019, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

(Quelle: EU-Kommission)

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