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Funke-Springer-Deal: Kartellamt erlaubt Verkauf von Regional- und Frauenzeitschriften

Das Bundeskartellamt hat gestern die Übernahme des Hamburger Abendblattes, der Berliner Morgenpost, mehrerer Anzeigenblätter sowie der Frauenzeitschriften der Axel Springer AG durch die Funke Mediengruppe freigegeben.
Von Redaktion
04. Dezember 2013

Die geplante Übernahme der Programmzeitschriften sowie die Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen in den Bereichen Vermarktung und Vertrieb werden noch geprüft.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch die Aufteilung des ursprünglich gemeinsam angemeldeten Zusammenschlussvorhabens in vier Einzelpakete war es möglich, die kartellrechtlich unbedenkliche Übernahme der Lokalzeitungen in Berlin und Hamburg sowie der beiden Zeitschriften Bild der Frau und Frau von heute schnell freizugeben. Für die Prüfung der verbleibenden Teile gilt jeweils ab dem Zeitpunkt der Anmeldung eine neue Frist von maximal vier Monaten.“

Auf den Zeitungsmärkten in Berlin und Hamburg war die Funke Mediengruppe bisher nicht tätig, sodass der Zusammenschluss dort keine kartellrechtlichen Bedenken aufwirft. Im Bereich der Frauenzeitschriften kann die Funke Mediengruppe durch die Übernahme der Springer-Titel Bild der Frau und Frau von heute zwar seine Marktanteile auf dem Leser- und Anzeigenmarkt erhöhen. Die Funke Mediengruppe bleibt dort aber auch künftig wesentlichem Wettbewerb ausgesetzt.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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