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Finanzmarkt: FMA warnt vor dubiosen Anbietern

Die Zahl dubioser Anbieter von Finanzdienstleistungen sei auf dem österreichischen Finanzmarkt nach wie vor hoch, warnt die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA in einer Aussendung. Daher gibt sie regelmäßig Investorenwarnungen heraus.
Von Redaktion
12. Juni 2017

In einer aktuellen Pressemeldung informiert die FMA über die Bekämpfung unerlaubten Geschäftsbetriebs auf dem Österreichischen Finanzmarkt. Diese habe zum Ziel, dubiose Anbieter aus dem Markt zu entfernen.

Bietet jemand konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen ohne die dafür erforderliche Berechtigung der FMA an, so werde ihm dies per Bescheid untersagt und der Gesetzesverstoß sanktioniert. Sei dies nicht durchsetzbar, etwa weil der Anbieter vom Ausland aus agiert und für behördliche Maßnahmen der FMA nicht habhaftbar ist, so warnt die FMA mittels Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung sowie auf der FMA-Website.

2016 hat die FMA nach eigenen Angaben zur Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebes insgesamt

  • 162 Ermittlungsverfahren eingeleitet (2015: 218) und

  • 204 Ermittlungsverfahren abgeschlossen (2015: 254).

Als Konsequenz der Ermittlungsverfahren wurden

  • 33 (40) Warnmeldungen von unseriösen Anbietern veröffentlicht,

  • 49 (49) Strafanzeigen erstattet sowie

  • 54 (61) verwaltungsrechtliche Maßnahmen gesetzt (11 Straferkenntnisse, 3 Untersagungsbescheide, 40 Verfahrensanordnungen).

Beispiel einer Investorenwarnung

Am 18. November 2016 hat die FMA zum Beispiel die Investorenwarnung veröffentlicht, dass „Dr. Peter Müller, Internet: www.system-mueller.com, E-Mail: office@system-mueller.com, Königsallee 60F, 40212 Düsseldorf, nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen“. Auf dieser Website war damit geworben worden, Gelder im Hochfrequenzhandel anzulegen und so durchschnittlich mehr als 15% Rendite pro Monat zu erzielen. Die Ermittlungen der FMA hatten aber ergeben, dass der angebliche Dr. Müller weder in Deutschland noch in Österreich über die dafür erforderliche Bankenkonzession verfügt und an den angegebenen Adressen weder die Person noch das Unternehmen existiert. Auf Grund der Veröffentlichung der Warnmeldung erfuhr die FMA, dass österreichische Anleger hier bereits Geld investiert hatten. Die FMA erstattete daher überdies Anzeige wegen des Verdachts auf Untreue oder Betrug. Die Verfolgung der Finanztransaktionen habe letztlich ergeben, dass die Gelder bei einem tschechischen Staatsbürger gelandet waren, der diese auf private Konten im Ausland verschoben hatte.

Achtung bei unrealistischen Rendite-Versprechen

In Anbetracht des Niedrigzinsumfeldes sei in den vergangenen Jahren zunehmend zu beobachten gewesen, dass Anleger auf der Jagd nach Rendite auf unrealistisch hohe Versprechen hineinfallen, so die FMA weiter. Dabei würden oft zwei-, manchmal gar dreistellige Renditen insbesondere aus angeblichem „Hochfrequenzhandel“, aus „finanziellen Differenzgeschäften“ (CFDs) oder „Fremdwährungsderivaten“ (FOREX-Handel) versprochen.

Nach Angaben der FMA sind derartige Renditen im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld nicht oder nur mit extrem hohem Risiko zu verdienen. In der Regel handle es sich bei derartigen Finanzgeschäften überdies um konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen. Anleger können jederzeit in der Konzessionsdatenbank der FMA nachschauen, ob Anbieter grundsätzlich berechtigt sind, derartige Finanzgeschäfte überhaupt durchzuführen.

(Quelle: FMA)

Autoren

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