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ESMA verlängert Vertriebseinschränkungen für binäre Optionen und CFDs

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die Vertriebseinschränkungen für binäre Optionen sowie Differenzkontrakte (CFD) verlängert. Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ersucht Anleger, ihr zu melden, wenn solche Produkte angeboten werden.
Von Redaktion
06. November 2018

Das seit 2. Juli 2018 in Kraft stehende Verbot der Vermarktung und des Verkaufs von binären Optionen an Kleinanleger wurde bis 1. Januar 2019 verlängert. Ebenso wurden die seit 1. August 2018 in Kraft stehenden Einschränkungen für den Vertrieb, die Vermarktung und den Verkauf von Differenzkontrakten (CFD) an Kleinanleger verlängert, und zwar bis 31. Januar 2019.

Die Beschränkungen betreffen Hebelbegrenzungen, eine zu hinterlegende Sicherheitsleistung in Verbindung mit einem Glattstellungsschutz, ein Negativsaldoschutz und das Verbot von Anreizprogrammen. Zusätzlich müssen Werbe- und Verkaufsmaterialien zu CFDs verständliche und deutliche Risikowarnungen enthalten. All diese massiven Vertriebseinschränkungen gelten für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und sollen Kleinanleger vor für sie unberechenbaren Risiken und Verlusten schützen.

FMA: „Bitte Angebote von binären Optionen und CFDs melden!“

Da binäre Optionen und CFDs insbesondere aus dem Ausland und via Internet angeboten werden, ersucht die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde die Anleger, ihr zu melden, wenn binäre Optionen verbotener Weise trotzdem angeboten werden, und wenn bei Angeboten von CFDs die genannten Einschränkungen nicht eingehalten werden oder diese ohne die entsprechenden Risikohinweise für Kleinanleger vertrieben werden.

Hinweismöglichkeiten

Hinweise können über die FMA Website, entweder anonym über das „Whistleblower-System“ oder über das Kontaktformular für Verbraucheranfragen eingebracht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit sich per Brief (FMA, Otto Wagner Platz 5, 1090 Wien) oder telefonisch unter: (01)-2459-3444 an die FMA zu wenden. Jeder Hinweis sei hilfreich, die Einhaltung dieser massiven Vertriebseinschränkungen zum Schutz der Kleinanleger zu überwachen, so die FMA in einer Aussendung.

(Quelle: FMA)

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