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FMA verabschiedet Verordnungspaket zur Dotierung von Zinszusatzrückstellungen bei Lebensversicherungen

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute ein Verordnungspaket verabschiedet, wonach Lebensversicherer zusätzliche Rückstellungen für Lebensversicherungsverträge mit Garantien bilden müssen.
Von Redaktion
03. Dezember 2013

Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen jederzeit, auch in anhaltenden Niedrigzinsphasen, erfüllt werden können.

Versicherungsunternehmen haben die Zinszusatzrückstellung bereits in den Bilanzen des Geschäftsjahres 2013 zu berücksichtigen. Die Dotierung darf nicht zu Lasten der Versicherungsnehmer erfolgen.

Die Zinszusatzrückstellungen leiten sich aus folgenden Verordnungsnovellen ab:

  • Eine Novelle der Höchstzinssatzverordnung legt die Berechnungsmethode für die Ermittlung der Höhe der Zinszusatzrückstellung fest.

  • Eine Novelle zur Gewinnbeteiligungsverordnung schreibt vor, dass die Dotierung der Zinszusatzrückstellung nicht zu Lasten der Versicherten gehen darf sondern zur Gänze von den Versicherungsunternehmen zu tragen ist.

  • Eine Novelle der Aktuarsberichtsverordnung verpflichtet die Aktuare, die ordnungsgemäße Bildung dieser Rückstellung zu prüfen und zu bestätigen.

Grundsätzlich gilt, dass das Rückstellungserfordernis von der Entwicklung der Zinssituation auf den Kapitalmärkten sowie von den durchschnittlichen Garantiezinsen der Versicherungsunternehmen abhängt.

Versicherungsunternehmen mit einem hohen durchschnittlichen Garantiezins in ihrem Portfolio haben demnach verhältnismäßig höhere Rückstellungen zu bilden, als jene mit einem niedrigeren Portfoliozins. Nach Schätzungen der FMA beträgt der Gesamtaufwand der Lebensversicherungen für die Dotierung der Zinszusatzrückstellungen für das Jahr 2013 in etwa € 75 bis € 80 Mio.

(Quelle: FMA)

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