FMA schaltet Whistleblower-Hotline frei
07. Januar 2014
Die neue telefonische Hotline soll Personen, die von einem Verstoß gegen ein von der FMA beaufsichtigtes Gesetz wissen oder diesbezüglich einen begründeten Verdacht haben, die Möglichkeit bieten, der Behörde anonym einen Hinweis zu geben.
In erster Linie richtet sich das Angebot an Mitarbeiter der von der FMA beaufsichtigten Unternehmen wie Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Wertpapierfirmen. Es könne aber auch von allen anderen Personen, die von Missständen und Verwaltungsübertretungen am Finanz- und Kapitalmarkt Kenntnis erlangt haben, genutzt werden, teilt die Behörde in einer Aussendung mit. Das FMA-Hinweisgebersystem sei entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union eingerichtet worden.
Ab Febraur auch Online-Dialog möglich
Ab 1. Februar 2014 wird die telefonische Whistleblower-Hotline um ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem erweitert, das über die Website der FMA zugänglich sein wird.
Den anonymen Hinweisgebern werde durch den Einsatz modernster Sicherheits- und Verschlüsselungstechniken eines datenschutzzertifizierten Hinweisgebersystems höchstmögliche Datensicherheit und Vertraulichkeit garantiert, versichert die Behörde. Über die Online-Plattform wird auch ein anonymer Dialog mit den Hinweisgebern zur weiteren Abklärung der Informationen möglich sein.
Die FMA hat den gesetzlichen Auftrag, jedem Hinweis nachzugehen und gegebenenfalls entsprechende behördliche Schritte einzuleiten. Ergibt der Hinweis einen begründeten Verdacht, dass gegen eine gesetzliche Norm verstoßen wurde, deren Einhaltung nicht von der FMA zu überwachen ist, so hat sie dies der zuständigen Behörde weiterzuleiten.
Die „Whistleblower-Hotline“ der FMA ist erreichbar unter der Telefonnummer:
0800-249 900
(Quelle: FMA)
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