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Bericht: Brandstetter zufrieden mit Korruptionsbekämpfung

Justizminister Wolfgang Brandstetter legte dem Nationalrat einen Evaluierungsbericht zur Korruptionsbekämpfung vor. Demnach hat die Whistleblower-Homepage der WKStA zu neun Verurteilungen geführt.
Von Redaktion
09. Februar 2016

Ein gutes Zeugnis stellt das Justizministerium den im Rahmen des strafrechtlichen Kompetenzpakets vorgenommenen Änderungen in der Organisationsstruktur bei der Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten aus. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe sich ebenso bewährt wie das anonyme Hinweisgebersystem, heißt es zusammenfassend in einem entsprechenden Bericht von Justizminister Wolfgang Brandstetter an den Nationalrat.

2014 führte WKStA 55 Großverfahren

Als hochspezialisierte Ermittlungsbehörde entwickelte sich die WKStA im Zusammenspiel mit den besonderen Gerichtsabteilungen beim Landesgericht für Strafsachen Wien zunehmend zu einer wirksamen Einrichtung bei der Verfolgung von komplexen und umfangreichen Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen, stellt der Bericht fest.

So sind im Jahr 2014 bei der WKStA insgesamt 1.117 Fälle gegen bekannte und 242 Fälle gegen unbekannte Täter angefallen, wobei die Staatsanwaltschaft 55 Großverfahren führte.

Ein besonderes Anliegen des Justizministeriums sind nun die Sicherstellung einer ausreichenden personellen Ausstattung für die WKStA und die Stärkung der Wirtschaftskompetenz der Richter und Staatsanwälte. Als ausdrücklich sinnvoll qualifiziert der Bericht im Lichte der Erfahrungen überdies ergänzende Maßnahmen wie den Einsatz von Experten aus dem Finanz- und Wirtschaftsbereich oder die Einführung der Sonderreferate für vermögensrechtliche Anordnungen.

Anonymes Hinweisgebersystem führte zu neun Verurteilungen

Positiv bewertet der Bericht auch das in der Öffentlichkeit unter dem Titel „Whistleblower“ diskutierte anonyme Hinweisgebersystem. Aufgrund der insgesamt 3.328 anonymen Verdachtsmeldungen im Jahr 2014 wurden 403 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet, in 16 davon kam es zur Anklageerhebung, in weiteren 40 Fällen ergaben sich zusätzliche Hinweise für laufende Verfahren.

Die erhobenen Anklagen führten in neun Fällen zu Verurteilungen und in drei Fällen zu Freisprüchen, vier Fälle wurden durch Diversion erledigt.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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