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FMA lässt Adria Bank von Regierungskommissär überwachen

Die Adria Bank in Wien wird seit gestern von einem Regierungskommissär überwacht. Die FMA hat diesen dem Vorstand beigestellt, um die Gläubiger vor Vermögensverlust zu schützen.
Von Redaktion
12. März 2014

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat mit Wirkung vom 11. März 2014 per Mandatsbescheid dem Vorstand des konzessionierten Kreditinstitutes Adria Bank AG den Wirtschaftsprüfer Bernhard Mechtler als Regierungskommissär beigestellt.

Gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz (BWG) kann die FMA „bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, zur Abwendung dieser Gefahr befristete Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach deren Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten.“

Insbesondere kann die FMA gemäß § 70 (2) Z 2 „durch Bescheid eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört.“ Diese Aufsichtsperson hat gemäß § 70 (2) Z 2 lit a „dem Kreditinstitut alle Geschäfte zu untersagen, die geeignet sind, die obige Gefahr zu vergrößern.“

Die Bestellung des Regierungskommissärs erfolgt nach Angaben der FMA zum „Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte“.

(Quelle: FMA)

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