FMA hebt die Emittenten-Compliance-Verordnung auf
22. Oktober 2017
Die ECV hat seit 2001 die gesetzlichen Regelungen gegen Marktmissbrauch beim Handel mit börsennotierten Wertpapieren präzisiert und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen dargelegt.
Da die gesetzlichen Regelungen in der Zwischenzeit präziser ausgestaltet wurden, sich eine entsprechend gelebte Rechtspraxis entwickelt hat und die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) umfangreiche Guidance-Instrumente zu dieser europarechtlichen Materie veröffentlicht hat, ist die FMA nach eingehender Evaluierung der ECV 2007 zu dem Schluss gekommen, dass zur regulatorischen Vereinfachung künftig auf diese verzichtet werden kann.
„Die ECV hat die Marktstandards für die Compliance-Organisation bei den börsennotierten Unternehmen wesentlich verbessert und so zur Vermeidung von Marktmissbrauch zu Lasten von Marktteilnehmern beigetragen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Rechtliche Regelungen sind aber kein Selbstzweck. Wir müssen daher regelmäßig evaluieren, ob eine Regulierung noch zeitgemäß ist, sie gegebenenfalls anpassen oder eben zur Gänze streichen.“
(Quelle: FMA)
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