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KMU sollen sich leichter am Kapitalmarkt finanzieren können

Die Kommission hat heute Vorschläge vorgelegt, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu Marktfinanzierungen erleichtern sollen.
Von Redaktion
24. Mai 2018

Trotz der Vorteile einer Börsennotierung haben die auf KMU spezialisierten öffentlichen Märkte in der EU mitunter Schwierigkeiten, neue Emittenten zu finden. Aus diesem Grund will die Kommission die bestehenden EU-Vorschriften für den Zugang zu öffentlichen Märkten ändern, wie sie es im Juni 2017 in der Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion angekündigt hatte.

Sie verfolgt dabei das Ziel, für kleine und mittlere Unternehmen, die eine Notierung und Wertpapieremission an einem „KMU-Wachstumsmarkt“ (einer neuen, für kleine Emittenten bestimmten Kategorie von Handelsplatz) anstreben, Bürokratie abzubauen und bei den an öffentlichen Märkten notierten KMU-Titeln für größere Liquidität zu sorgen. Damit wird bei der Förderung von KMU-Börsengängen ein verhältnismäßigerer Ansatz als bisher verfolgt und zugleich der Fortbestand von Anlegerschutz und Marktintegrität gewährleistet.

Die wichtigsten Vorschläge auf einen Blick:

  • Die derzeitige Pflicht zur Führung von Listen aller Personen, die auf preissensible Informationen zugreifen können, soll gelockert werden.

  • Emittenten, die seit mindestens drei Jahren an einem KMU-Wachstumsmarkt notiert sind, sollen beim Wechsel an einen geregelten Markt einen weniger umfangreichen Prospekt erstellen dürfen.

  • Auf die Emission von Schuldtiteln spezialisierte Handelsplätze sollen sich leichter als KMU-Wachstumsmarkt registrieren lassen können

  • Es soll ein in allen Mitgliedstaaten geltendes gemeinsames Regelwerk für Liquiditätsverträge an KMU-Wachstumsmärkten geschaffen werden, das die nationalen Bestimmungen nicht ersetzt, sondern parallel zu diesen besteht.

Die vorliegende Initiative besteht aus einem Legislativvorschlag mit technischen Änderungen an der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung und einer delegierten Verordnung zur Änderung delegierter Rechtsakte, die im Rahmen der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) erlassen wurden.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Zahl der Notierungen an KMU-Wachstumsmärkten erhöhen, ohne die zentralen EU-Vorschriften, die nach der Finanzkrise zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Finanzmärkte erlassen wurden, anzutasten.

Der Verordnungsvorschlag zur Änderung der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Die Änderungen an der delegierten Verordnung zu MiFID II werden im Internet veröffentlicht und vier Wochen lang öffentlich zur Konsultation gestellt. Nach ihrer Annahme durch die Kommission werden sie zur Prüfung an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt.

(Quelle: EU-Kommission)

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Redaktion

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