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Brüssel will Hürden für Risikokapitalinvestitionen beseitigen

Unterschiedliche Steuersysteme in den EU-Mitgliedstaaten können Risikokapitalfonds bei ihren grenzüberschreitenden Investitionen – oft in innovative KMUs – behindern. Daher hat die EU-Kommission nun eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um konkrete Problemfälle zu eruieren.
Von Redaktion
07. August 2012

Die Europäische Kommission hat eine sogenannte öffentliche Konsultation eingeleitet, um praktische Beispiele für Probleme im Bereich der direkten Steuern zu sammeln, die auftreten, wenn Risikokapital grenzüberschreitend investiert wird.

Aufgrund von Inkohärenzen zwischen den Steuersystemen der 27 Mitgliedstaaten der EU können Risikokapitalfonds bei grenzüberschreitenden Investitionen mit Doppelbesteuerung sowie mit steuerrechtlicher Ungewissheit und verwaltungstechnischen Hindernissen konfrontiert sein. Diese Probleme könnten, so befürchtet Brüssel, die volle Entfaltung des Risikokapitalmarkts in Europa behindern und dadurch die Finanzierung der innovativster Klein- und Mittelbetriebe (KMU) in der Europäischen Union gefährden.

Durch die öffentliche Konsultation sollen konkrete Beispiele für Probleme mit direkten Steuern gefunden werden, und es soll beurteilt werden, ob diese Probleme Investoren und KMU in der EU Zusatzkosten verursachen.

Die Kommission erhofft sich aus den bei der Konsultation eingehenden Beiträgen auch Anregungen dafür, wie die Probleme in der Praxis am besten angegangen werden können. Auf dieser Grundlage wird sie entscheiden können, ob auf EU-Ebene Maßnahmen erforderlich sind, und bis 2013 Lösungsvorschläge entwickeln.

Die Kommission hat alle interessierten Kreise, d. h. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Unternehmensverbände, Steuerverwaltungen und Steuerfachleute, aufgefordert, ihre Ansichten zu diesem Thema bis zum 5. November 2012 mitzuteilen (Näheres s. Kasten).

Bereits 2010 wurde ein Bericht zum Abbau von steuerlichen Hindernissen für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen veröffentlicht. Dieser enthielt aber keine konkreten Beispielfälle aus der Praxis. Um die Mitgliedstaaten auffordern zu können, für Risikokapitalinvestitionen vorteilhaftere Steuerregelungen einzuführen, benötigt die Kommission nach eigenen Angaben mehr Fakten darüber, wie sich die Inkohärenzen zwischen den Steuersystemen auf die Risikokapitalbranche auswirken.

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(PM, kp)

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