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FMA-Tagung zu Compliance und Geldwäscheprävention

Auf der 2. FMA-Praxistagung am 21. November wurde die Bedeutung von Compliance zur Minderung des operationellen Risikos betont. Ab Anfang 2017 wird die Online-Videoidentifikation für Finanzgeschäfte möglich sein.
Von Redaktion
22. November 2016

„Eine gute Compliance- und Geldwäscheprävention leisten einen wesentlichen Beitrag, das Vertrauen der Marktteilnehmer in den österreichischen Finanzmarkt zu stärken“, hob FMA-Vorstand Mag. Helmut Ettl bei der „2. FMA-Praxistagung Compliance & Geldwäscheprävention: Im Dialog voneinander lernen“, an der mehr als 450 Experten teilnahmen, hervor.

Auch Dr. Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), betont in seiner Rede die Bedeutung der Verhaltensaufsicht: „Compliance und Geldwäscheprävention sind die Visitenkarte einer Bank und haben einen entsprechend hohen Stellenwert. Angesichts immer komplexerer Anforderungen sowohl im Bereich Wertpapiercompliance als auch Geldwäscheprävention können diese Herausforderungen nur im Dialog und gemeinsam bewältigt und auch ‚lebbar‘ gemacht werden.“

€ 71 Mrd. Kosten aus dem operationellen Risiko sind durch Fehlverhalten verursacht

Ettl untermauerte die Bedeutung der Verhaltensaufsicht am Finanzmarkt mit Zahlen aus dem jüngsten „Financial Stability Review“ der Europäischen Zentralbank (EZB): „Beim operationellen Risiko schlagen Verluste aus Rechtsstreitigkeiten und Fehlverhalten, sogenanntes ‚conduct risk‘, mit 71 von 105 Mrd. Euro zu Buche. Das heißt, zwei Drittel des operationellen Risikos sind Risiken aus Fehlverhalten zuzurechnen.“

Dementsprechend große Bedeutung komme daher der Aufsicht über die Einhaltung der Wohlverhaltensregeln, der Grundsätze guter Unternehmensführung sowie der Prävention von Verstößen insbesondere gegen Geldwäsche zu. Gerade in diesem Bereich sei darauf zu achten, dass die Anforderungen an alle Teilnehmer am Finanzmarkt - Banken, Versicherungen, Pensionskassen oder Wertpapierdienstleister - gleich sind: „Hier braucht es ein ‚level playing field‘, also gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer, ansonsten drohe Flucht aus der Regulierung, und Aufsichtsarbitrage“, so Ettl.

Als integrierte Aufsichtsbehörde habe die FMA stets das enge Zusammenspiel von prudentiellen Risiken und Wohlverhaltensrisiken im Auge und führe die Informationen aus klassischer Bankenaufsicht, Wertpapiercompliance und Geldwäscheprävention zu einem Gesamtrisikoprofil zusammen. „Wir wissen: nicht nur klassische Kreditrisiken und Marktrisiken können Finanzinstitute und schlussendlich die gesamte Finanzstabilität gefährden – auch systematische Fehler im Produktvertrieb und in der Geldwäscheprävention können ein Institut in den Abgrund führen“, so Ettl.

Videoidentifizierung ist ab 1.Jänner 2017 möglich

Aufsehenerregende und medienpräsente Fälle, wo Anleger durch mangelnde Wertpapierberatung, unangemessene Provisionszahlungen oder fehlende Transparenz geschädigt wurden, hätten gezeigt, dass es heutzutage für ein am Finanzmarkt erfolgreiches Unternehmen unerlässlich sei, so Ettl, eine effiziente und nachhaltige Wertpapiercompliance und ein Geldwäschepräventionssystem in der Unternehmensorganisation und der Unternehmenskultur zu integrieren.

Im Bereich der Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung seien hier seit 2011, als diese Kompetenzen für den Finanzmarkt in der FMA gebündelt wurden, große Fortschritte erzielt worden, wie auch der jüngste Länderbericht der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) festgestellt habe, so Ettl.

Das System müsse aber stets weiterentwickelt und den Veränderungen im Markt angepasst werden, weshalb nun die Möglichkeit einer Online-Videoidentifikation für Finanzgeschäfte geschaffen werde.

(Quelle: FMA)

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Redaktion

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