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Experten üben Kritik am Anti-Korruptionsgesetz

In der Wochenzeitung Falter üben mehrere Juristen Kritik am neuen Anti-Korruptionsgesetz. Eine Gesetzeslücke öffne ein „Einfallstor für Korruption“.
Von Redaktion
05. September 2012

Wie die Wiener Wochenzeitung Falter in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, weist das neue Korruptionsstrafrecht nach Meinung einiger Experten eine eklatante Lücke auf. Experten, wie der Steuerrechtler Werner Doralt oder der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sehen in Paragraf 305 des Strafgesetzbuches ein „Scheunentor für Korruption“.

Sie vertreten die Rechtsansicht, dass diese Bestimmung Politikern, Beamten und Ministern erlaube, für Amtsgeschäfte Vorteile entgegenzunehmen, wenn diese für „gemeinnützige Zwecke“ gegeben werden.

Zum ersten Mal könne daher ein Amtsträger Geld für eine Amtshandlung kassieren, wenn er darlegen kann, dass das Geld etwa für Zwecke des Sports, der Volksgesundheit, des gemeinnützigen Wohnbaus oder der Wissenschaft und des Brauchtums überreicht wurde.

Auch der Leiter der Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft, Walter Geyer, hegt im Falter „große Bedenken“ gegen ein Gesetz, dass es Amtsträgern erlaubt, für Amtshandlungen Geld entgegen zu nehmen.

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Weitere Informationen zum neuen Anti-Korruptionsstrafrecht finden Sie im Artikel Das neue Anti-Korruptionsstrafrecht von Mag. Georg Krakow und Dr. Caroline Kindl, erschienen in Compliance Praxis 2012, Heft 3, Seite 22 ff. (frei für Premium-Mitglieder).

(Quelle: Falter / KP)

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