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Emittenten-Compliance: FMA-Bericht zum 2. Quartal 2015

Die Finanzaufsichtsbehörde FMA billigte im zweiten Quartal 2015 18 Prospekte und 44 Nachträge. Wegen Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz kam es zu einer Verwaltungsstrafe und vier Anzeigen.
Von Redaktion
06. August 2015

Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligten Prospekte belief sich im 2. Quartal 2015 auf 18, ein Rückgang um 11 im Vergleich zum 2. Quartal 2014. Außerdem wurden, wie auch im Vergleichszeitraum des Vorjahres, 44 Nachträge gebilligt. Zwei Billigungsverfahren wurden eingestellt (Q2 2014: 1).

Dies geht aus dem am Mittwoch von der FMA veröffentlichten Bericht der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.

Emittentenkategorien

Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich folgende Verteilung auf die einzelnen Kategorien:

  • IPOs, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte: Q2 2015: 3 / Q2 2014: 3,

  • Wohnbaubanken: Q2 2015: 1 / Q2 2014: 3,

  • Basisprospekte: Q2 2015: 13 / Q2 2014: 16 und

  • Anleihen: Q2 2015: 0 / Q2 2014: 1.

Notifikationen

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 2. Quartal 2015 wurden der FMA von Schwesterbehörden 139 Prospekte (Q2 2014: 136) und 358 Nachträge (Q2 2014: 332) notifiziert. Die FMA notifizierte ihrerseits 11 Prospekte (Q2 2014: 12) und 21 Nachträge (Q2 2014: 31).

Verstöße

Aufgrund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 2. Quartal 2015 eine Verwaltungsstrafe (Q2 2014: 2) und brachte vier Anzeigen (Q2 2014: 1) bei der Staatsanwaltschaft ein.

(Quelle: FMA)

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Redaktion

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