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Einheitlicher Aufsichtsmechanismus für Banken kommt

Ab November wird die europäische Bankenaufsicht neu geordnet. Zur Umsetzung in Österreich sind Änderungen im Bankwesengesetz und anderen finanzpolitischen Normen notwendig, die jetzt als Regierungsentwurf vorliegen. Auf Kreditinstitute könnten Mehrkosten zukommen.
Von Redaktion
11. Juni 2014

Am 4. November 2014 wird die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Aufgaben im einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) aufnehmen. In Österreich wird die neue Bankenaufsicht aus EZB, Finanzmarktaufsicht (FMA) und Oesterreichischer Nationalbank (OeNB) bestehen, wobei die EZB für die direkte Aufsicht großer Kreditinstitute zuständig ist.

Für kleine, nicht kapitalmarktorientierte Kreditinstitute in Organisationen mit schuldrechtlichen „Sicherungsnetzen“ sind Erleichterungen vorgesehen. Die Übertragung von Aufgaben der Bankenaufsicht an die Europäische Zentralbank erfordert Anpassungen im Bankwesengesetz (BWG) und in anderen finanzpolitischen Normen. Der entsprechende Gesetzesentwurf aus dem Finanzministerium (BMF) liegt dem Parlament jetzt vor.

Die geplanten Änderungen

Darin ist u.a. vorgesehen, dass Prüfberichte weiter entwickelt, die Beiträge der Bankprüfer beim Erkennen wirtschaftlicher Fehlentwicklungen verbessert und der Prüfungsumfang an neue Anforderungen angepasst werden. Klarstellungen im Gesetzestext sollen die Rechtssicherheit erhöhen.

Konkret passt der Regierungsentwurf Verfahrensregeln an den einheitlichen Aufsichtsmechanismus an und koordiniert das Vorgehen von Finanzmarktaufsicht (FMA) und Oesterreichischer Nationalbank im einheitlichen Aufsichtsmechanismus. Die Anwendung des nationalen Verfahrensrechts beim Tätigwerden der Europäischen Zentralbank sowie Haftungsfragen bei der Zusammenarbeit von FMA und EZB werden geklärt. Die Module zum Prüfbericht werden in der Anlage zum BWG neu strukturiert und auch der Umfang der Prüfungen näher festgelegt.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses können künftig Mehrkosten auf die Kreditinstitute zukommen, liest man in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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