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EU geht gegen Steuervermeidung durch „hybride Gestaltungen“ vor

Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich am Dienstag auf neue Regelungen gegen Steuervermeidung durch Nicht-EU-Länder geeinigt.
Von Redaktion
23. Februar 2017

Das neueste Werkzeug im Instrumentarium der EU zur Bekämpfung der Steuervermeidung soll verhindern, dass multinationale Unternehmen die Körperschaftsteuer umgehen, indem sie Abweichungen zwischen den Steuersystemen von Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten der EU ausnutzen („hybride Gestaltungen“).

Die neuen Bestimmungen stützen sich auf die im letzten Juli vereinbarte Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung (ATAD), die EU-weite Anti-Missbrauchsmaßnahmen gegen Steuervermeidung vorsieht.

Zu hybriden Gestaltungen kommt es, wenn Länder unterschiedliche Bestimmungen für die steuerliche Behandlung bestimmter Einkommen oder Einrichtungen haben, die von multinationalen Unternehmen so missbraucht werden können, dass sie in keinem Land besteuert werden.

Die am 21.2.2017 erzielte Einigung (ATAD 2) stellt sicher, dass hybride Gestaltungen aller Art auch dann nicht zur Steuervermeidung in der EU genutzt werden können, wenn Drittländer an den Regelungen beteiligt sind. Die Einigung der Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten wurde vier Monate nach der Vorlage des Kommissionsvorschlags erzielt.

Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Für Artikel 9a gilt eine längere Einführungsperiode bis 2022.

Hintergrund

Die neuen, verbindlichen Maßnahmen stützen sich auf die Arbeit der letzten zwei Jahre zur Bekämpfung von Steuervermeidung auf Unternehmensebene und zur Gewährleistung fairer Besteuerung in der EU. Die Mitgliedstaaten einigten sich im letzten Juli auf die Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung, sodass Anti-Missbrauchsmaßnahmen EU-weit ab 2019 gelten werden. Auch die Kommissionsvorschläge für mehr Transparenz bei Steuervorbescheiden und der Besteuerung multinationaler Unternehmen wurden von den Mitgliedstaaten angenommen.

Der Vorschlag für die länderbezogene Berichterstattung multinationaler Unternehmen sowie ein Vorschlag zur Stärkung der Geldwäscherichtlinie werden derzeit im Rat und im Europäischen Parlament verhandelt.

(Quelle: EU-Kommission)

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