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EU-weite Anerkennung elektronischer Signaturen

Die EU-Kommission plant einen neuen Rechtsrahmen für die EU-weite Anerkennung elektronischer Signaturen. Die Signatur-Richtlinie aus dem Jahr 1999 soll weiterentwickelt werden. 
Von Redaktion
14. Februar 2011

Brüssel will damit bestehende Defizite beseitigen und die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Behördendienste erleichtern. Ein neuer E-Government-Aktionsplan soll BürgerInnen und Unternehmen zudem verstärkt in die Lage versetzen, Amtswege online abzuwickeln, wobei als konkrete Beispiele die Gründung eines Unternehmens, die Beantragung von Sozialversicherungs- und Gesundheitsleistungen und die Einschreibung an Universitäten genannt werden.
Zur Umsetzung der "Digitalen Agenda", einer der Leitinitiativen der Strategie "Europa 2020", hat die EU-Kommission 100 konkrete Maßnahmen erarbeitet, von denen sich 21 direkt an die Mitgliedstaaten richten. Hauptziele sind die möglichst rasche Implementierung eines "Hochgeschwindigkeits-Internets" in ganz Europa und die Schaffung eines "echten digitalen Binnenmarkts".
In Zusammenhang mit den Bemühungen um eine verbesserte Netz- und Informationssicherheit ist eine Verlängerung und Ausweitung des Mandats der dafür eingerichteten Europäischen Agentur (ENISA) in Aussicht enommen.

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