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EU: Konsultation über Leitlinien zu nicht-finanziellen Informationen

Bestimmte große Unternehmen sollen in Zukunft auch nicht-finanzielle Informationen in ihre Geschäftsberichte aufnehmen müssen. Die EU-Kommission hat eine Konsultation über die entsprechenden unverbindlichen Leitlinien geöffnet. Interessierte können sich noch bis 15. April daran beteiligen.
Von Redaktion
16. Februar 2016

Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation sollen in die nicht bindenden Leitlinien einfließen, die darlegen, wie große Firmen von öffentlichem Interesse, wie börsennotierte Gesellschaften und Banken, soziale und die Umwelt betreffende Informationen in ihre Geschäftsberichte aufnehmen sollten.

Diese Leitlinien sollen die betroffenen Unternehmen beim Berichtsprozess unterstützen. Sie sollen eine Methodik bereitstellen, die die Offenlegung relevanter, zweckdienlicher und vergleichbarer nicht-finanzieller Informationen erleichtert.

Die Leitlinien werden in Übereinstimmung mit den in der entsprechenden EU-Richtlinie (2014/95/EU)1 formulierten Anforderungen und Zielen ausgearbeitet. Die Konsultation ist bis 15. April 2016 offen. Ziel ist es, die Meinungen von Interessenträgern einzuholen.

Zielgruppen

Alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Investoren, Organisationen und Behörden können sich an dieser Konsultation beteiligen. Von besonderem Interesse sind Beiträge von Kreisen, die ein Interesse an der Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen durch Unternehmen haben und/oder über Fachkenntnisse in diesem Bereich verfügen.

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Es werden nur über den Online-Fragebogen erhaltene Antworten berücksichtigt und in den zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis aufgenommen. So soll laut EU-Kommission ein faires und transparentes Verfahren zur Konsultation gewährleistet werden.

(Quelle: EU-Kommission)

Fußnoten

  1. RICHTLINIE 2014/95/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU   ^

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