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EU: Internet-Firmen sollen terroristische Inhalte schnell löschen

Internetunternehmen sollen nach dem Willen des EU-Parlaments terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Anweisung entfernen müssen. Bei Nichtbefolgung drohen Strafen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Von Redaktion
22. April 2019

Mit 308 Stimmen bei 204 Gegenstimmen und 70 Enthaltungen hat das Europäische Parlament letzten Mittwoch einen Gesetzesvorschlag gegen den Missbrauch von Internet-Hosting-Diensten für terroristische Zwecke unterstützt. Unternehmen, die sich systematisch und dauerhaft nicht an das Gesetz halten, können mit bis zu 4 Prozent ihres weltweiten Umsatzes bestraft werden.

Vertreter des neu gewählten Europäischen Parlaments werden nach der Europawahl mit dem Ministerrat über die endgültige Fassung des Gesetzes verhandeln.

Keine Verpflichtung zur Überwachung oder Filterung aller Inhalte

In der EU tätige Internetunternehmen, die Inhalte von Nutzern hosten, wie Facebook und Youtube, müssen terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Benachrichtigung durch eine nationale Behörde entfernen oder den Zugang zu diesen Inhalten in allen EU-Mitgliedstaaten sperren. Sie sind jedoch nicht generell verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch müssen die Plattformen nicht aktiv nach illegalen Aktivitäten suchen.

Um kleineren Plattformen zu helfen, haben die Abgeordneten beschlossen, dass diese mindestens 12 Stunden vor dem ersten Löschauftrag durch die zuständige Behörde über das Verfahren und die Fristen informiert werden muss.

Hat ein Unternehmen eine erhebliche Anzahl von Entfernungsanordnungen erhalten, können die Behörden verlangen, dass es zusätzliche spezifische Maßnahmen ergreift, etwa regelmäßige Berichte an die Behörden sendet oder mehr Personal einstellt. Die Abgeordneten des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten kamen aber überein, weder eine Verpflichtung zur generellen Überwachung hochgeladener Inhalte noch den Einsatz automatisierter Filter vorzuschreiben.

Was sind terroristische Inhalte?

Die Gesetzgebung zielt auf alle Materialien – Texte, Bilder, Tonaufnahmen oder Videos – ab, mit denen „zur Begehung terroristischer Straftaten oder zu einem Beitrag zu diesen Straftaten angestiftet oder dazu aufgerufen oder für die Beteiligung an Handlungen einer terroristischen Vereinigung geworben“ wird. Umfasst werden auch Anleitungen für die Herstellung und den Einsatz von Sprengstoffen, Schusswaffen und anderen Waffen für terroristische Zwecke.

Nach Ansicht der Abgeordneten sollten Inhalte für Bildung, Journalismus oder Forschung geschützt werden. Auch sollte die Äußerung polemischer oder kontroverser Ansichten zu sensiblen politischen Fragen nicht als terroristischer Inhalt angesehen werden.

(Quelle: EU-Parlament)

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