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EU-Recht: Kommission mahnt Österreich

Brüssel hat Österreich zur Umsetzung einzelner EU-Vorschriften aufgefordert. Zum einen geht es um den Schutz vor optischer Strahlung, zum zweiten um Diskriminierungen im Tiroler Landesvertragsbedienstetengesetz.
Von Redaktion
03. Februar 2011

Die Europäische Kommission hat Österreich aufgefordert, den EU-Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken durch übermäßige künstliche optische Strahlung wie Laser und UV-A (Richtlinie 2006/25/EG) nachzukommen. Die Richtlinie über künstliche optische Strahlung enthält Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer. Insbesondere in Sektoren wie der Metallverarbeitung oder bei Schweißarbeiten, wo Laser und andere Strahlungsquellen üblicherweise im Arbeitsprozess eingesetzt werden, sind die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Arbeitnehmer sehr hoch. Augen und die Haut können geschädigt werden.

Die Richtlinie hätte bis zum 27. April 2010 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Österreich hat der Kommission noch nicht alle Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Vorschriften in einzelstaatliches Recht mitgeteilt.

Tirol muss nachbessern

Außerdem fordert die Kommission Nachbesserungen bei Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung von Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst in Tirol. Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst, die weniger als zwölf Stunden pro Woche beschäftigt werden oder befristete Verträge mit einer Laufzeit von weniger als sechs Monaten haben, sollen genauso behandelt werden wie ihre unbefristet bzw. in Vollzeit beschäftigten Kollegen.

Laut Kommission diskriminiert Tirol Teilzeitbeschäftigte, die weniger als zwölf Stunden pro Woche beschäftigt werden, und befristet Beschäftigte, deren Vertrag eine Laufzeit von weniger als sechs Monaten hat. Diese Arten der Beschäftigung schließe das Tiroler Landesvertragsbedienstetengesetz (L-VBG) vom 8. November 2000 vom Diskriminierungsschutz der Richtlinie und der Rahmenvereinbarung aus.

Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Beschwerde der Arbeiterkammer Tirol. Vorausgegangen ist eine Entscheidung des Gerichtshofs der EU in der Rechtssache C-486/08 zum gleichen Thema auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Innsbruck.

Klage droht

Die Aufforderungen ergingen in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ gemäß den EU-Vertragsverletzungsverfahren. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, die Forderungen zu erfüllen. Kommt das Land seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.


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