Navigation
Seiteninhalt

EU-Parlament lehnt Zulassung von 5 Gentech-Sorten ab

Die EU-Kommission will einige gentechnisch veränderte Pflanzensorten in Europa zulassen. Dagegen hat das Europäische Parlament sein Veto eingelegt. Die Risiken seien nicht ausreichend erhoben worden.
Von Redaktion
11. Oktober 2016

Bei den gentechnisch erzeugten Produkten handelt es sich um genetisch veränderten Mais der Sorten Bt11, 1507, MON 810 (Saatgut und Erzeugnisse) sowie eine glyphosatresistente Baumwollsorte. Die Ablehnung der Europaabgeordneten ist für die Kommission nicht bindend.

Die EU-Parlamentarier wiederholten ihre Forderung, das Verfahren zur Genehmigung von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, zu überarbeiten.

Schmetterlinge und Motten

Die Abgeordneten sind besorgt, dass die Maissorten Bt11 und 1507 bestimmte Schmetterlings- und Mottenarten gefährden könnten. Sie stellen den Begriff der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über „annehmbare lokale Sterblichkeitsraten“ von diesen nicht zur Zielgruppe gehörenden Lepidopteren-Arten in Frage.

Bt-Gift

Bei der EFSA-Bewertung des Saatguts der Maissorte MON 810 weisen die Abgeordneten auf einen Mangel an Daten hin und heben hervor, dass eine mögliche Kreuzkontamination durch eine invasive Pflanzenart mit dem „Bacillus thuringiensis (Bt)“-Gift, das als Pestizid verwendet wird, „große Risiken für Landwirte und die Umwelt birgt.“

Wer entscheidet über die Zulassungen der GVO-Produkte?

Im Fall von MON810-Produkten und der genetisch veränderten Baumwollsorte weisen die Abgeordneten darauf hin, dass GVO in der EU durch die EU-Kommission zugelassen werden, ohne auf Gutachten aus den Mitgliedstaaten zurückzugreifen. Diese Vorgangsweise sollte eine Ausnahme des üblichen Zulassungsverfahrens darstellen, ist aber zur Regel geworden, so die Abgeordneten.

Hintergrund

Ein EU-Gesetz, das den Mitgliedstaaten erlaubt hätte, die Nutzung von europaweit zugelassenen GVO-Produkten zu verbieten, wurde vom Europäischen Parlament im Oktober 2015 abgelehnt. Die Abgeordneten befürchteten, dass dieses Gesetz die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen Pro- und Anti-GVO-Ländern zur Folge haben könnte. Sie forderten die EU-Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen.

(Quelle: EU-Parlament)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...