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EU-Parlament drängt auf mehr Transparenz in Großunternehmen

Das EU-Parlament will Europas Firmen transparenter machen. Große Unternehmen sollen im Lagebericht künftig neben finanziellen auch weitere Daten, etwa zur Korruptionsbekämpfung oder zum Umweltschutz, offenlegen müssen. Sanktionen bei Zuwiderhandeln sind nicht geplant.
Von Redaktion
18. Dezember 2013

Der Vorschlag sieht vor, dass große Unternehmen in ihrem Lagebericht eine Erklärung mit Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung abgeben müssen. Die Erklärung soll die entsprechende Unternehmenspolitik, deren Ergebnisse und die mit diesen Themen verbundenen Risiken und den unternehmensinternen Umgang mit ihnen beschreiben.

Die neuen Regeln sollen nur für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro bzw. einem Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro verpflichtend gelten.

Ist das Unternehmen an der Börse gelistet, soll es zusätzlich eine Beschreibung der Diversitätspolitik für die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane puplizieren müssen. Öffentlich zu machen wären Informationen zu Alter, Geschlecht, Behinderungen, ethnischer Herkunft sowie Bildungs- und Berufshintergrund der Leitungsorgane.

Rechtfertigungspflicht, keine Geldstrafen

„Es war wichtig, einen Ausgleich zu finden zwischen der Forderung nach mehr Transparenz und dem Erfordernis, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nicht durch Bürokratie zu beeinträchtigen“, eklärte der Berichterstatter im Rechtsausschuss des EU-Parlamentes, Raffaele Baldassarre (EPP). Die stellvertretende Vorsitzende im Rechtsausschuss, Evelyn Regner (SPE), sagte, dass bislang „nur rund 2.500 der insgesamt 42.000 Großunternehmen in der EU alljährlich nichtfinanzielle Informationen förmlich offenlegen.“

In Bezug auf Sozial- und Arbeitnehmerbelange müssen die Informationen auch die Umsetzung der wichtigsten Übereinkommen zur Internationalen Arbeitsorganisation, die Arbeitsbedingungen und den sozialen Dialog betreffen.

Falls das Unternehmen den Publikationspflichten nicht nachkommt, soll es eine Erklärung abgegeben müssen, warum keine Angaben gemacht werden.

Leitlinien für die Berichterstattung

Um die bessere Vergleichbarkeit der Informationen zu sichern, soll nun die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit Stakholdern Leitlinien entwickeln, wie internationale Standards und nichtfinanzielle Leistungskennzahlen in die Berichterstellung eingearbeitet werden können.

Mit einer Abänderung des ursprünglichen Vorschlags wollen die Parlamentarier zudem sicherstellen, dass Unternehmen nicht zur Veröffentlichung von Informationen verpflichtet werden, die ihre wirtschaftliche Position „gravierend beeinträchtigen“ könnten.

Als nächsten Schritt nimmt Berichterstatter Baldassarre mit dem Europäischen Rat Verhandlungen über den Vorschlag auf.

(KP)

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Redaktion

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