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EU-Kommission wirft Gazprom Marktmissbrauch vor

Die Europäische Kommission wirft Gazprom vor, dass einige seiner Geschäftspraktiken auf den mittel- und osteuropäischen Gasmärkten einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung und damit einen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften darstellen.
Von Redaktion
22. April 2015

Auf der Grundlage ihrer Untersuchung gelangte die Kommission zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Gazprom die EU-Kartellvorschriften verletzt, indem es eine umfassende Strategie zur Abschottung der mittel- und osteuropäischen Gasmärkte verfolgt. So schränkt das Unternehmen z.B. die Möglichkeit seiner Kunden ein, das erworbene Erdgas in andere Länder weiterzuverkaufen.

Die Kommission vermutet, dies könnte Gazprom in die Lage versetzt haben, in bestimmten Mitgliedstaaten unlautere Preise zu verlangen. Darüber hinaus könnte Gazprom seine beherrschende Stellung auch dadurch missbraucht haben, dass es Gaslieferungen an Zusagen von Großhändlern bezüglich der Gastransportinfrastruktur geknüpft hat (vgl. Grafik).

Gazprom Grafik, © LexisNexis
Gazprom Grafik

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: "Erdgas ist ein wichtiger Rohstoff im täglichen Leben: Wir verwenden es zum Heizen, zum Kochen und für die Stromerzeugung. Die Wahrung eines fairen Wettbewerbs auf den europäischen Gasmärkten ist daher von größter Bedeutung. Alle Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind – unabhängig davon, ob es sich dabei um europäische Unternehmen handelt oder nicht – müssen die EU-Vorschriften einhalten."

Gazprom hat nun 12 Wochen Zeit, um zu den Beschwerdepunkten Stellung zu nehmen und kann darüber hinaus eine mündliche Anhörung beantragen, um seinen Standpunkt darzulegen.

Die Kommission will die Verteidigungsrechte von Gazprom in vollem Umfang achten und seine Stellungnahme sorgfältig prüfen, bevor sie einen Beschluss erlässt.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis des Verfahrens nicht vor.

(Quelle: EU-Kommission)

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