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Baustofffirma: Geldbuße wegen verbotener Durchführung

Auf Antrag des Bundeskartellanwalts hat das Kartellgericht über die Wietersdorfer Holding eine Geldbuße in Höhe von 70.000 Euro verhängt.
Von Redaktion
21. August 2019

Die WIG Wietersdorfer Holding GmbH erwarb am slowenischen Baustoffunternehmen Calcit am 6. Juni 2018 einen Anteil von 50 Prozent und damit verbunden gemeinsame Kontrolle. Dadurch wurde ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss durchgeführt.

Die zusammenschlussrechtliche Freigabe dieses Erwerbsvorgangs erging jedoch erst am 15. Jänner 2019. Somit lag im Zeitraum zwischen diesen beiden Daten ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot vor, wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) heute mitgeteilt hat.

Wietersdorfer stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist somit rechtskräftig.

(Quelle: BWB)

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