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EU-Kommission erlaubt Fusion von Essilor und Luxottica

Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss der Optikunternehmen Essilor und Luxottica genehmigt. Sie kam zu dem Schluss, dass sich die Fusion nicht nachteilig auf den Wettbewerb innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder wesentlicher Teile des EWR auswirken würde.
Von Redaktion
04. März 2018

Der heutigen Entscheidung ist eine eingehende Untersuchung des geplanten Zusammenschlusses von Essilor und Luxottica vorausgegangen. Essilor ist welt- und europaweit Marktführer bei Brillengläsern. Luxottica ist mit bekannten Marken wie Ray-Ban und Oakley auf dem globalen und dem europäischen Markt der größte Anbieter von Brillengestellen. Beide Unternehmen vertreiben ihre Produkte an Optiker, die ihrerseits fertige Brillen und Sonnenbrillen an Verbraucher verkaufen.

Die Untersuchung der Kommission

Essilor und Luxottica verkaufen hauptsächlich Optikprodukte, die sich ergänzen und nicht miteinander konkurrieren. Die Kommission prüft im Zuge einer eingehenden Untersuchung, ob das Unternehmen nach dem Zusammenschluss mit den starken Marken von Luxottica Optiker zum Kauf von Brillengläsern von Essilor veranlassen und damit andere Anbieter von Brillengläsern beispielsweise durch Praktiken wie Kopplung und Bündelung vom Markt ausschließen könnte.

Während der Untersuchung hat die Kommission Rückmeldungen von fast 4.000 Optikern aus ganz Europa erhalten. Die Untersuchung ergab Folgendes:

  • Die Topmarken von Luxottica im Bereich Brillengestelle – unter anderem Ray-Ban – zählen im Allgemeinen nicht zu den Kernprodukten von Optikern.

  • Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen könnte seine Marktmacht bei Sonnenbrillen nicht dafür ausnutzen, konkurrierende Anbieter von Brillengläsern vom Markt zu verdrängen.

  • Das neu aufgestellte Unternehmen hätte kaum Anreize, Praktiken wie Kopplung und Bündelung einzusetzen, da es dadurch Kunden verlieren könnte.

  • Es würde keine konkurrierenden Anbieter von Sehhilfen verdrängen können, da Essilor über eine zu geringe Marktmacht verfügt und keine ausreichenden Anreize dafür hat, die Wettbewerber von Luxottica vom Markt auszuschließen.

  • Es gab keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufgrund der Beseitigung des in Entstehung begriffenen Wettbewerbs: Es ist nämlich kaum wahrscheinlich, dass die begrenzten Aktivitäten von Luxottica bei Gläsern sowie von Essilor bei Brillen in absehbarer Zukunft eine entscheidende Rolle für den Wettbewerb spielen.

Daher kann die Kommission zu dem Schluss, dass dieses Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im EWR oder in wesentlichen Teilen desselben gibt.

(Quelle: EU-Kommission)

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