Dual-Use-Güter: Brüssel gibt Empfehlungen für Compliance-Systeme
03. September 2019
In Anbetracht des schnellen wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts und der Komplexität heutiger Lieferketten sind wirksame Handelskontrollen in starkem Maße auf das Bewusstsein der Exporteure und ihre aktiven Bemühungen um die Einhaltung der Handelsbeschränkungen angewiesen.
Deshalb führen Unternehmen in der Regel eine Reihe interner Maßnahmen und Verfahren ein, sogenannte interne Compliance-Programme.
Die nun publizierten Leitlinien der EU-Kommission (vgl. Infobox) bieten Ausführern einen Orientierungsrahmen, der ihnen helfen soll, Risiken im Zusammenhang mit der Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) zu ermitteln, zu steuern und zu verringern und die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Außerdem bieten die Leitlinien den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einen Orientierungsrahmen für ihre Bewertung von Risiken im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Entscheidungen über Einzel- und Globalausfuhrgenehmigungen und nationale allgemeine Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungen für Vermittlungstätigkeiten, für die Durchfuhr von nichtgemeinschaftlichen Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und Genehmigungen für die Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck innerhalb der EU, die in Anhang IV der VO (EG) 428/2009 aufgeführt sind.
(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)
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