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Deutschland: Millionenbußgelder gegen Hydrantenkartell

Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von rund 15,5 Mio. Euro gegen sechs Hersteller und Händler von Hydranten und anderen Wasserarmaturen sowie gegen vier verantwortliche Personen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt.
Von Redaktion
16. Dezember 2011

Es handelt sich um die Unternehmen Erhard, Schmieding, Frischhut, AVK Mittelmann, VAG-Armaturen und vonRoll hydrotec. Auf den betroffenen Märkten für Hydranten und andere Wasserarmaturen wie Absperrschieber und Absperrklappen in Deutschland, haben die Kartellbeteiligten zusammen einen Marktanteil von rund 70 Prozent.

Die ersten Hinweise auf die Absprachen hatte die Behörde im Rahmen der Ermittlungen gegen ein Kartell zweier Hersteller von Gussrohren gefunden. Im Februar 2007 hat das Bundeskartellamt neun Unternehmen der Hydrantenbranche durchsucht. Nach der Durchsuchung haben die Unternehmen Erhard, Schmieding und Frischhut einen Bonusantrag gestellt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagt zum Fall: „Die Unternehmen haben Erhöhungen von Listenpreisen, allgemeine Rabatte sowie individuelle Höchstrabatte und Konditionen für bestimmte Kunden miteinander abgesprochen. In regelmäßig stattfindenden Gesprächskreisen haben sich Geschäftsführer und Vertriebsleiter - zum Teil bereits seit 1995 – über wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht. Die Kartellabsprachen haben den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten über einen langen Zeitraum erheblich beeinträchtigt.“

Bei der Berechnung der Unternehmensgeldbußen geht das Bundeskartellamt von dem von der Preisabsprache erfassten Umsatz aus und gewichtet die Schwere und die Dauer der Tat. Ebenso wird die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigt. Die Geldbußen für die Unternehmen Erhard, Schmieding und Frischhut wurden wegen der Aufklärungsbeiträge der Unternehmen im Rahmen der Bonusregelung gemindert. Darüber hinaus konnte mit diesen drei Unternehmen sowie der VAG-Armaturen GmbH eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt werden, welche ebenfalls zu einer Absenkung der jeweiligen Geldbußen führte.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

(PA, red)

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