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Deutschland: Keine schärferen Strafen für Ärztebestechung

Die SPD-Fraktion ist mit einem Antrag zur strafrechtlichen Verfolgung von Ärztebestechung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages gescheitert.
Von Redaktion
26. April 2012

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages lehnte die Vorlage „Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen“ (s. Kasten am Artikelende) am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller ab. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.  

In dem Antrag schlägt die SPD vor, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen. Durch entsprechende gesetzliche Regelungen sei zudem sicherzustellen, dass systematische Falschabrechnungen von Krankhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden, heißt es weiter. Weiter müssten die Länder besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei ausgebaut werden, fordern die Sozialdemokraten.

Die SPD-Fraktion warb im Ausschuss um Zustimmung. Durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen entstünden dem öffentlichen Gesundheitswesen jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Notwendig sei es, ein stärkeres Unrechtsbewusstsein für Abrechnungsbetrug zu schaffen.

Linksfraktion und Grüne hoben hervor, dass es zwar richtige Ansätze im SPD-Antrag gebe, dieser aber zu kurz greife. Die Linke monierte unter anderem, dass die SPD die Pharma- und Medizinprodukteindustrie nicht berücksichtigt habe.

Die FDP-Fraktion kritisierte, der SPD-Antrag differenziere nicht gründlich zwischen Korruption und Falschabrechnungen. Klar sei, dass Straftaten verfolgt werden müssten. Die Unions-Fraktion unterstrich, in der Anhörung sei deutlich geworden, dass die bestehenden sozialrechtlichen Regelungen zu Fehlverhalten wie etwa die Möglichkeit zum Entzug der Zulassung „mindestens so wirksam“ seien wie die Debatte über neue Straftatbestände.

(Quelle: Deutscher Bundestag)

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