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Deutsche Wirtschaftsprüfer für mehr Kooperation zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

Mit einem Positionspapier regt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) an, die Zusammenarbeit zwischen dem Abschlussprüfer und dem Aufsichtsrat zu verbessern. Das Papier ist vor dem Hintergrund der deutschen Prüfungspraxis erstellt worden, will aber auch Anregungen für die Diskussion auf EU-Ebene sowie in anderen EU-Mitgliedstaaten geben.
Von Redaktion
21. Mai 2012

Als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise regt das IDW an, die Zusammenarbeit zwischen dem Abschlussprüfer und dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan der Gesellschaft weiter zu verbessern. Auch die EU-Kommission hat in verschiedenen Grünbüchern zur Corporate Governance bereits eine verbesserte Zusammenarbeit angeregt.

Das vorliegende Papier beschreibt aus Sicht des Abschlussprüfers, im Sinne einer „Best Practice“, Grundsätze einer guten Corporate Governance bei der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer, die auch die Zusammenarbeit mit dem Vorstand konstruktiv fördern. Für den Abschlussprüfer sollen die Empfehlungen eine Anregung sein, wie er den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung wirkungsvoll unterstützen kann. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats soll das Papier Möglichkeiten aufzeigen, wie sie den Abschlussprüfer stärker für die ihnen obliegende Überwachung des Vorstands einbinden können.

Das Papier folgt den Regelungen des deutschen Aktiengesetzes und berücksichtigt darüber hinaus Erfahrungen des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer über eine gute Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat. Diese Erfahrungen können auch für die Zusammenarbeit des Abschlussprüfers mit freiwillig gebildeten Aufsichtsräten oder Beiräten, denen eine dem Aufsichtsrat ähnliche Überwachungsfunktion zukommt, genutzt werden. Die Empfehlungen dieses Papiers sollten verhältnismäßig in Abhängigkeit vom jeweiligen Unternehmenskontext Anwendung finden. Der Aufbau des Papiers orientiert sich am zeitlichen Ablauf eines Prüfungszyklus.

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(PM, kp)

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