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Deutsche Börse & NYSE Euronext: EU-Richter gegen Fusion

Das Europäische Gericht hat einen Beschluss der Kommission bestätigt, mit dem sie den geplanten Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext untersagt hat.
Von Redaktion
10. März 2015

Deutsche Börse und NYSE Euronext meldeten im Juni 2011 bei der EU-Kommission einen geplanten Zusammenschluss an, der die Errichtung einer Gesellschaft niederländischen Rechts namens HoldCo vorsah. Diese sollte im Rahmen eines öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche von Deutsche Börse ausgegebenen umlaufenden Aktien im Tausch gegen ihre eigenen Aktien erwerben. Im Anschluss daran sollte eine neu gegründete und zu 100 Prozent von HoldCo gehaltene Gesellschaft amerikanischen Rechts mit NYSE Euronext fusionieren, die eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von HoldCo werden sollte.

Mit Beschluss vom 1. Februar 2012 erklärte die Kommission den Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt unvereinbar. In ihrem Beschluss analysierte die Kommission die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf die Märkte für bestimmte börsengehandelte europäische Finanzderivate. Sie kam zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben wahrscheinlich zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs führen werde, indem eine beherrschende Stellung oder eine Quasimonopolstellung begründet würde.

Der Zusammenschluss würde nämlich zu einer einzigen vertikalen Struktur führen, die den Handel und die Verrechnung von mehr als 90 Prozent der weltweiten Transaktionen mit börsengehandelten europäischen Derivaten abwickeln würde. Deutsche Börse erhob beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung dieses Beschlusses.

Mit seinem heutigen Urteil weist das Gericht sämtliche von Deutsche Börse geltend gemachten Klagegründe zurück.

Insbesondere kann nach Ansicht des Gerichts zum einen keines der von Deutsche Börse vorgetragenen Argumente die Gültigkeit der Schlussfolgerungen der Kommission zur Definition des relevanten Marktes in Frage stellen. Die Kommission ist ohne Rechts- oder Ermessensfehler zu dem Ergebnis gekommen, dass die börsengehandelten Derivate (ETD) und die außerbörslich gehandelten Derivate (OTC) zu getrennten Märkten gehören.

Zum anderen weist das Gericht das Vorbringen von Deutsche Börse zu den durch den Zusammenschluss möglichen Effizienzgewinnen und zu den von den Gesellschaften zum Ausgleich der erheblichen Beschränkungen eines wirksamen Wettbewerbs eingegangenen Verpflichtungen zurück.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.

(Quelle: EuG)

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