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Der gläserne Gesellschafter – Das Register für wirtschaftliche Eigentümer aus Compliance-Sicht

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) verpflichtet alle Rechtsträger mit Österreich-Bezug (dh Gesellschaften mit Sitz in Österreich, Trusts und trustähnliche Vereinbarungen bei Verwaltung von Österreich aus), ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln und erstmalig bis spätestens 1. Juni 2018 an ein dafür neu geschaffenes „Transparenzregister“ zu melden. Wir geben im Folgenden einen kompakten Überblick über die aus Compliance-Sicht wichtigsten Pflichten.
Von Dr. Johannes Barbist , MMag. Gottfried Gassner
04. Dezember 2017 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2017, S. 4
Europarechtliche Vorgaben Die 4. Geldwäsche-Richtlinie verpflichtet die EU/EWR-Mitgliedstaaten, ein Register für wirtschaftliche Eigentümer einzurichten. In Österreich erfolgt die Umsetzung durch das WiEReG, das am 15. Jänner 2018 vollumfänglich in Kraft tritt. Warum ein Transparenzregister? Schon bisher haben insbesondere Kredit- und Finanzinstitute, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler, Unternehmensberater und Versicherungsvermittler (sog „Verpflichtete“...

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