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Der Entwurf zum Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz („LobbyG“)

„Lobbying“ ist aufgrund zahlreicher medienpräsenter Skandale etwas in Verruf geraten. Der Gesetzgeber sah sich daher dazu veranlasst, Lobbying einer gesetzlichen Regelung zuzuführen. Dabei soll nicht die (legale) Einflussnahme auf Entscheidungsträger abgeschafft oder kriminalisiert, sondern Transparenz geschaffen werden. Nach dem Motto: „Compliance-Verstöße ereignen sich nur im Dunkeln.“
Von DDr. Alexander Petsche , Mag. Martin Zois
01. September 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2011, S. 4
Der nunmehr vorliegende Entwurf zum LobbyG – dieser Aufsatz bezieht sich auf den am 20. Juli 2011 auf der Website des Bundesministeriums für Justiz veröffentlichten Gesetzesentwurf – orientiert sich mitunter an einem Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2011, sowie an den zehn Prinzipien der OECD für Transparenz und Integrität im Lobbying vom 18. Februar 2010. Dieser Beschluss beinhaltet ein Register mit Leitlinien, in das sich Organisationen und selbstständige Einzelpersonen ein...

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