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D: Kreditwirtschaft verzichtet auf einheitliche Händlerentgelte bei EC-Kartenzahlungen

Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft in Deutschland geben die einheitlichen Entgelte für Händler bei Zahlungen mit EC-Karte auf. Dazu haben sich die Verbände dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet. Dieses bewertete die Praxis als Wettbewerbsbeschränkung.
Von Redaktion
10. April 2014

Bislang zahlen Händler in Deutschland für jeden Zahlungsvorgang mit der Girocard (früher EC-Karte) ein einheitliches Entgelt an die Bank, die die Girocard ausgegeben hat. Dieses Entgelt wird von den Bankenverbänden gemeinsam festgelegt und beträgt einheitlich 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 0,08 Euro. Für Umsätze an Tankstellen gilt ein verringerter Satz.

Nach der Auffassung des Bundeskartellamtes stellt das Einheitsentgelt eine Wettbewerbsbeschränkung dar. Die eingehende Prüfung der Marktverhältnisse habe deutlich gemacht, dass stattdessen individuelle Verhandlungen zwischen den Marktbeteiligten – Händler und kartenausgebende Banken – möglich seien. Künftig wird die Höhe des Entgelts in Verhandlungen zwischen den kartenausgebenden Banken und den Händlern vereinbart.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagt dazu: „Ein einheitlich durch die Banken festgelegtes Entgelt beschränkt den Wettbewerb. Es gibt dafür auch keine Rechtfertigung. Große Handelsketten oder Mineralölkonzerne mit ihren Tankstellen sind schon längst ausgeschert und haben mit den Banken Rabatte für Transaktionen an ihren Kassen ausgehandelt. Derartige Verhandlungen sind aber nun auch für kleine Händler über ihre jeweiligen Netzbetreiber möglich. Durch den Systemwechsel werden nun die Voraussetzungen für Preiswettbewerb geschaffen.“

Bei electronic cash handelt es sich um ein System zur bargeldlosen Zahlung an Verkaufsstellen im Handel mit der Girocard. Es ist das mit Abstand führende Kartenzahlungssystem auf dem deutschen Markt mit einem Transaktionsvolumen von 128 Mrd. Euro jährlich. Wesentliches Wettbewerbsprodukt und Alternative für die Händler ist das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), bei dem die Girocard zur Erzeugung einer Lastschrift genutzt wird.

Quelle: Bundeskartellamt

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