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D: Bundeskartellamt straft Spanplatten-Hersteller

Das deutsche Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von rund 42 Millionen Euro gegen vier Hersteller von Spanplatten, OSB-Platten und anderen Holzwerkstoffprodukten sowie gegen zehn verantwortliche Personen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt.
Von Redaktion
22. September 2011

Es handelt sich um die Unternehmen Glunz, Pfleiderer, Kronoply, und Rauch Spanplattenwerk. Der ebenfalls an den Absprachen beteiligten Egger Holzwerkstoffe Brilon wurde die Geldbuße nach der Bonusregelung des Amtes erlassen.

Ein erster Kartellkreis umfasste die Produkte rohe und beschichtete Spanplatten, MDF- und HDF-Platten (mittel- und hochverdichtete Faserplatten) sowie Nut- und Federverlegespanplatten, die an Industrie und Handel geliefert wurden. Im Zeitraum Anfang 2002 bis Ende 2007 trafen sich verantwortliche Vertreter der Unternehmen Egger, Glunz, Pfleiderer und Rauch, um Preiserhöhungen, Preisuntergrenzen, einzelne Verarbeitungszuschläge und teilweise auch kundenbezogene Preise miteinander abzusprechen. Wegen der Teilnahme an diesem Kartell wurden Geldbußen von insgesamt 32 Millionen Euro verhängt. Rauch und andere Unternehmen schieden etwa 2005 aus dem Kreis aus.

Ein zweiter Kartellkreis umfasste die Produktgruppe OSB-Platten (oriented strand boards). Es handelt sich dabei um Holzwerkstoffplatten, die überwiegend im Bauwesen verwendet werden. Die Absprachen über Preiserhöhungen für OSB-Platten fanden im Zeitraum Frühjahr 2004 bis Herbst 2006 statt und erstreckten sich zumindest auf einen Teil der Lieferungen an den Großhandel. An den Absprachen waren die Unternehmen Egger, Glunz und Kronopoly beteiligt. Das Bundeskartellamt verhängte in diesem Zusammenhang Geldbußen von insgesamt knapp 10 Mio. Euro. Auch hier gab es einen vollständigen Bußgelderlass für die Egger-Gruppe.

Die Mehrzahl der beteiligten Unternehmen und Personen haben Kronzeugenanträge nach der Bonusregelung des Bundeskartellamtes gestellt und Geständnisse abgelegt. Für den jeweiligen Aufklärungsbeitrag wurden Abschläge auf die Bußgelder gewährt. Darüber hinaus konnte mit der Mehrzahl der Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt werden, welche ebenfalls zu einer Absenkung der jeweiligen Geldbußen führte.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

(Bundeskartellamt)

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