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Compliance Praxis Presseschau, 20.09.

Die Compliance-Nachrichten des Tages im World Wide Web.
Von Redaktion
21. September 2012

Kapitalmarktrecht

Marktmanipulation sei in Österreich nicht strafrechtlich belangbar, schreibt derStandard.at. Das verleite einige zu Geldmacherei, wie ein aktuell vor dem Landgericht Stuttgart anhängiger Fall zeige.

Die Protokolle zu den Sitzungen der EZB-Ratsmitglieder blieben bisher unter Verschluss. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ist EZB-Chef Draghi nun bereit, die Diskussionen zu veröffentlichen.

Etappensieg für Porsche: Das Landgericht Braunschweig hat die Dachgesellschaft des Sportwagenbauers am Mittwoch in zwei Fällen vom Vorwurf der Marktmanipulation im Übernahmekampf mit Volkswagen vor vier Jahren freigesprochen. (Handelsblatt)

IP-Compliance

Französische Cognac-Hersteller und mexikanische Tequila-Produzenten wollen künftig enger zusammenarbeiten, um ihre Herkunftsbezeichnungen zu schützen und gegen Markenfälschungen vorzugehen. (derStandard.at)

Geldwäsche

Unsichtbare Quick Response (QR) Codes auf Banknoten könnten Geldfälschern bald das Handwerk legen, berichtet u.a. Stern.de.

Corporate Governance

Eine Forsa-Studie kommt zum Schluss, dass im mittleren Management von Unternehmen nur rund drei Viertel der Mitarbeiter ihre Rolle wirklich ausfüllen. (derStandard.at)

Kartellrecht

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat laut ORF Online weiterhin knapp 50 Installateure wegen illegaler Preisabsprachen im Visier. Weil das Kartellgericht keine Geldbuße verhängt hatte, geht man nun zum Obersten Gerichtshof.

EU-Wettbewerbshüter Joaquin Almunia hat laut Wirtschaftsblatt das Zustandekommen der Firmenfusion von „3“ (Hutchison 3G) und Orange in Österreich angezweifelt.

Die EU-Kommission erhebt wieder Klage gegen Microsoft, weil der Software-Konzern gegen eine zentrale Auflage in einem früheren Verfahren verstoßen hat. (Wirtschaftsblatt)

Antikorruption

Der ehemalige MAN-Nutzfahrzeugchef Anton Weinmann hat vor Gericht eingestanden, von Bestechung in Belgien und Slowenien gewusst und diese Machenschaften gedeckt zu haben, berichtet die F.A.Z. Weinmann wurde zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie einer Geldauflage von 100.000 Euro verurteilt.

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