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Bundeskartellamt nicht gegen Bankomatgebühren

Das Bundeskartellamt hat eine umfassende Untersuchung zur Frage der Entgelte bei Geldabhebungen an Automaten von fremden Geldinstituten abgeschlossen.
Von Redaktion
20. September 2017

Das Bundeskartellamt ist der Auffassung, dass eine staatliche Regulierung der Fremdabhebeentgelte derzeit nicht zielführend wäre. Zu niedrig angesetzte Höchstgrenzen für die Entgelte könnten dazu führen, dass an bestimmten Standorten gar keine Automaten mehr unterhalten würden.

Für die meisten Verbraucher sei es möglich, hohe Gebühren beim Geldabheben zu vermeiden, indem sie entweder zur eigenen Bank gehen, auf die bestehenden Verbundsysteme zurückgreifen, einen anderen, preisgünstigeren Automaten benutzen, sich bei Tankstellen oder im Handel mit Bargeld versorgen oder auch eine Kreditkarte zum Abheben verwenden. „Grundlegend dafür ist die 2011 eingeführte Kostentransparenz, also die Tatsache, dass der Verbraucher vor der Transaktion am Automaten über die anfallenden Kosten informiert wird und sich gegebenenfalls dann noch anders entscheiden kann“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Zur Zeit existieren in Deutschland vier verschiedene Geldautomatenverbünde: der Genossenschaftsbanken, der Sparkassenorganisation, ein Verbund mehrerer größerer Privatbanken (Cash-Group) sowie der kleinste Verbund, dem Privatbanken und einige Banken, die dem Genossenschaftssektor zuzurechnen sind, angehören (Cash-Pool). Innerhalb der Geldautomatenverbünde fallen für die Kunden der Mitgliedsbanken keine oder nur sehr geringe Kosten für die Nutzung eines fremden Geldautomaten an.

Weitere Einzelheiten finden sich im Fallbericht „Entgelte bei Geldautomatenabhebungen“ des Bundeskartellamts.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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