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Bundeskartellamt gibt Fusion zwischen PONS und Langenscheidt frei

PONS darf sämtliche Geschäftsbereiche von Langenscheidt übernehmen. Bei den betroffenen Märkten handelt es sich laut Behörde um „Bagatellmärkte“ mit geringen Umsätzen.
Von Redaktion
28. April 2019

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb sämtlicher Geschäftsbereiche der Langenscheidt GmbH & Co. KG, München, sowie der Langenscheidt Digital GmbH & Co. KG, München (im Folgenden zusammenfassend: „Langenscheidt“), durch die zur Klett-Gruppe gehörenden PONS GmbH, Stuttgart („PONS“), freigegeben.

Sowohl PONS als auch Langenscheidt verlegen Wörterbücher und Bücher zum Sprachenlernen. Das Angebot umfasst neben Printmedien auch mehrere digitale Angebote, wie Online-Wörterbücher, E-Books und Apps.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte zur Entscheidung: „Infolge des Zusammenschlusses kommen die Unternehmen zusammen auf hohe Marktanteile sowohl bei gedruckten Wörterbücher als auch bei den gedruckten Sprachkurs-Produkten. Trotzdem war der Zusammenschluss letztlich freizugeben, da es sich bei den kritischen Märkten um sogenannte Bagatellmärkte mit nur geringen Umsätzen handelt. Darüber hinaus ist ein hoher Wettbewerbsdruck durch digitale Angebote feststellbar. Viele Verbraucher nutzen inzwischen vorrangig das Internet, um Wörter zu suchen oder Sprachen zu lernen.“

Nach der sogenannten „Bagatellmarktklausel“ des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen darf ein Zusammenschluss nicht untersagt werden, wenn in dem betroffenen Markt im Inland im letzten Kalenderjahr weniger als 15 Mio. Euro umgesetzt wurden.

PONS und Langenscheidt erreichen zusammen sowohl bei gedruckten Wörterbüchern als auch bei gedruckten Sprachkursen teilweise deutlich über 40 Prozent Marktanteil. Bei Wörterbüchern ist Cornelsen/BI ein großer Wettbewerber. Bei Sprachkursen sind die verbleibenden Wettbewerber deutlich kleiner als das fusionierte Unternehmen.

Das Bundeskartellamt hat für seine Ermittlungen eine umfassende Marktbefragung bei den Wettbewerbern im Printbereich durchgeführt und zudem die bedeutendsten Online-Anbieter von fremdsprachigen Wörterbüchern und Sprachkursen befragt.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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