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Börsen: InterContinental Exchange darf NYSE Euronext übernehmen

Die Europäische Kommission hat die beabsichtigte Übernahme von NYSE Euronext durch InterContinental Exchange nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt.
Von Redaktion
25. Juni 2013

Die Börsenbetreiber NYSE Euronext („NYX“) und InterContinental Exchange („ICE“) bieten in erster Linie Handels- und Clearing-Dienste für Derivate an. Die Prüfung durch die Kommission bestätigte, dass die geplante Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft, da NYX und ICE auf den betroffenen Märkten nicht unmittelbar im Wettbewerb miteinander stehen und weiterhin mehreren Konkurrenten gegenüber stehen werden. Die Kommission untersuchte insbesondere die wettbewerblichen Auswirkungen des Vorhabens auf den Märkten für Handels- und Clearing-Dienste für bestimmte börsennotierte Derivate, vor allem Agrarderivate (Canola- und Rapssamen) und Agrarrohstoff-Derivate (Kakao, Kaffee, Zucker) sowie US-Aktienindexderivate.

Die Prüfung ergab, dass das Vorhaben in keinem Bereich zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken führt, da die von NYX und ICE jeweils angebotenen Kontrakte unterschiedlichen Produktmärkten angehören und sich die Tätigkeiten der Unternehmen daher nicht überschneiden. Ferner zeigte die Marktuntersuchung, dass die Unternehmen im Vergleich zu anderen Unternehmen keine besonders engen Wettbewerber sind. Wettbewerbswidrige Auswirkungen können somit ausgeschlossen werden.

Ferner prüfte die Kommission geringfügige Überschneidungen der Tätigkeiten der beiden Unternehmen bei anderen börsennotierten Agrarderivaten (Gerste, Mais und Mahlweizen), Devisenderivaten und im Anleihehandel. Sie gelangte jedoch auch hier zu dem Schluss, dass das Vorhaben angesichts der begrenzten Präsenz von NYX und ICE auf diesen Märkten bzw. des Vorhandenseins anderer starker Konkurrenten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

In Bezug auf etwaige vertikale Verbindungen zwischen Derivatehandel und -Clearing ergeben sich der Prüfung der Kommission zufolge keine Wettbewerbsbedenken. Dasselbe gilt auch für Dienste in den Bereichen Börsenvernetzung und Front-end-Abwicklung. Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

(Quelle: EU-Kommission)

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